Mit der Trennung der Corona-Verordnung werden die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg standardisiert.
Ab Samstag, 28. November 2020, gilt der neue in Baden-Württemberg Corona-Regulierungstrennung. Demnach müssen Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus infiziert sind oder infiziert sein könnten – dies sind vermutete Krankheiten, positiv getestete Personen und ihre Haushaltsmitglieder sowie die jeweiligen engen Ansprechpartner der Kategorie I – in Quarantäne gehen ihre Mitmenschen zu schützen. Sie sollten daher sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen und dort nach Möglichkeit keine Besucher empfangen.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach die genannten Personen unverzüglich und ohne weitere Weisung der vor Ort zuständigen Behörde in Quarantäne gehen müssen. Dies soll mögliche weitere Infektionen oder Übertragungen besser verhindern und die Gesundheitsbehörden entlasten.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Aus infektiöser Sicht ist die Quarantäne eine entscheidende Maßnahme, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen und damit alle Menschen so schnell wie möglich zu schützen.“
Ein Überblick über die wesentlichen regulatorischen Inhalte
- Leute, die typische Symptome einer Coronavirus-Infektion und sind daher einer Krankheit verdächtig (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns usw.), müssen sofort nach Bestellung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne gehen. Wenn diese Person ein negatives Testergebnis erhält, endet die Quarantäne automatisch.
- Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich unmittelbar nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zu Hause isolieren. Die häusliche Isolation endet normalerweise 10 Tage nach dem positiven Test oder nach dem Einsetzen der Symptome.
- Wenn eine Person mittels eines Antigen-Tests positiv getestet wurde, wird empfohlen, einen PCR-Test durchzuführen. Wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, bleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage zu Hause isoliert.
- Für Haushaltsmitglieder von Personen, die positiv getestet wurden, beginnt die Quarantäne unmittelbar nachdem sie von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 frühestens 10 Tage) nach dem Test oder nach dem Einsetzen der Symptome der positiv getesteten Person.
- Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, die positiv getestet wurde, müssen Sie sofort in Quarantäne gehen, wenn Sie darüber informiert werden, dass das Gesundheitsamt Sie als Kontakt der Kategorie I eingestuft hat. Die Quarantäne endet normalerweise 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 normalerweise 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der Person, die positiv getestet wurde.
Hinweis zur Quarantänedauer
Gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 haben Bund und Länder vereinbart, das Zeitintervall für die Heimquarantäne ab dem 1. Dezember 2020 auf in der Regel 10 Tage festzulegen. Die Verordnung wird am 1. Dezember 2020 entsprechend angepasst.
Das Recht der zuständigen Behörden, von der Verordnung abweichende oder darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen, bleibt unberührt.
Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an alle Menschen in Baden-Württemberg, den Schutz vor Infektionen sehr ernst zu nehmen und dementsprechend freiwillig zu Hause unter Quarantäne zu gehen, wenn die ersten Symptome auf eine Infektion hinweisen. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Botschaft muss sehr klar sein: Wir bleiben zu Hause und retten so Menschenleben.“
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Inspiriert von Landesregierung BW