Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf begrüßt die heutigen Resolutionen im Bundesrat und im Bundestag zum Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass und Agitation im Internet.
Der baden-württembergische Justiz- und Europaminister äußerte sich zu den heutigen Resolutionen im Bundestag und im Bundesrat zum Kompromiss über die Vorschriften zur Information über vorhandene Daten und zum Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass und Agitation im Internet Guido Wolf: „Die heutigen Resolutionen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hassverbrechen im Internet, der dringend benötigt wurde. Hass und Aufregung im Internet sind ein erhebliches Problem. Einiges von dem, was im Internet gelesen werden kann, ist widerlich und unmenschlich. Die heutigen Resolutionen sind ein Kompromiss, der den Strafverfolgungsbehörden auf jeden Fall wichtige zusätzliche Instrumente bietet, um online gegen Hass und Hassreden vorzugehen. Wer im Internet Hass sät, muss genauso verfolgt und bestraft werden können, als ob er es persönlich tut. In Zukunft sollten soziale Netzwerke nicht nur verpflichtet sein, kriminelle Beiträge zu löschen, sondern auch kriminelle Inhalte zu löschen Bundeskriminalpolizei müssen berichten. Wenn das Gesetzespaket in Kraft tritt, wird auch die Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg mit zusätzlichen Verfahren konfrontiert sein. Wir beobachten dies sorgfältig und werden dann reagieren. „“
Bundestag und Bundesrat haben einen Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (19/27900) nach dem Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Bestandsdateninformationen an die Spezifikationen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht genehmigt am 27. Mai 2020. So steht das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hassverbrechen, die der Bundestag bereits im Juni 2020 beschlossen hatte, aber ab Bundespräsident war bisher aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verkündet worden, nichts mehr im Wege. Mit dem sogenannten Hatespeech Act, im Network Enforcement Act (NetzDG) Eine weitreichende Meldepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke. Bestimmte Straftaten, die in einem Katalog aufgeführt sind, müssen gemeldet werden, einschließlich Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen (Absätze 130, 131) Strafgesetzbuch) sowie Drohungen mit Verbrechen gegen das Leben, sexueller Selbstbestimmung, körperlicher Unversehrtheit oder persönlicher Freiheit (§ 241 StGB). Die elektronische Übermittlung muss an das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgen. Wird dadurch die örtliche Zuständigkeit festgelegt, wird das Verfahren von der BKA an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dies funktioniert auch für Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg zusätzliche Verfahren erwartet.
Deutscher Bundestag: Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hassverbrechen verabschiedet
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