Soziales

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Zudem gibt es höhere Zuschüsse. Land und Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten in Grenzen zu halten.

Kurz vor dem Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben das Land und die kommunalen Landesverbände ihren Willen bekräftigt, die vom Bund konzipierte Reform trotz der damit einhergehenden Herausforderungen so gut wie möglich umzusetzen.

„Wir erwarten durch die Reform in der ersten Jahreshälfte eine hohe Arbeitsbelastung in den Wohngeldbehörden“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in einer gemeinsamen Mitteilung. „Das Land und die Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten und hierdurch verspätete Auszahlungen in Grenzen zu halten,“ so die Ministerin weiter. „Grundsätzlich gilt aber: Die Entlastung für einkommensschwache Haushalte ist überfällig und wird von uns sehr begrüßt. Die Berücksichtigung der Energiekosten in der Wohngeldberechnung war eine langjährige Forderung Baden-Württembergs.“

„Trotz aller Bemühungen wird sich ein Antragsstau nicht vermeiden lassen“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Die Zahl der auf einen Schlag neu hinzugekommenen Berechtigten wird sich aller Voraussicht nach verdreifachen – wir rechnen mit mindestens 160.000 Haushalten, das wird nicht ohne Verzögerungen gehen, weil zusätzliches Personal nicht kurzfristig eingestellt werden kann und die vorhandenen Personalkapazitäten vor Ort knapp bemessen sind.“

Wohngeldreform war überfällig

„Die Wohngeldreform war überfällig, und insbesondere die Aufnahme einer Heizkosten-Komponente entspricht einer langjährigen kreiskommunalen Forderung“, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski. „Allerdings lässt sich eine derart groß angelegte Reform in so kurzer Zeit nicht ruckelfrei umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Wohngeldbehörden sowohl Vorschüsse gewähren als auch vorläufige Zahlungen leisten können. Den Bürgerinnen und Bürgern danken wir schon heute für ihr Verständnis bei eventuellen Verzögerungen und den Beschäftigten für ihr großes Engagement in dieser herausfordernden Situation.“

Siehe auch  Die Justiz setzt ihre reduzierten Dienstoperationen fort

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hob hervor: „Auch die Wohngeldreform zeigt die grundsätzliche Problematik: Die Fragen der Machbarkeit und der Umsetzung werden vom Gesetzgeber zu wenig beleuchtet. Die Erweiterung der Reichweite des Wohngelds erachten wir ausdrücklich als notwendig und haben dieses Vorhaben im Grundsatz begrüßt. Allerdings war von Beginn klar, dass die Umsetzung nicht in so kurzer Frist realisiert werden kann. So wird es leider unvermeidbar sein, dass viele potenzielle Wohngeldempfänger warten müssen, bis die Umsetzung gelingt.“

Dreimal so viele Wohngeldberechtigte

Mit der Wohngeldreform wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zum einen massiv ausgeweitet: Der Bund rechnet aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises. Zum anderen wird dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt, was insgesamt zu einer Verdoppelung des durchschnittlich gezahlten Wohngelds führen dürfte.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung die zahlreichen Vereinfachungsvorschläge der Länder zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands vollumfänglich aufgreift, damit das neue Wohngeld bei den Haushalten mit niedrigem Einkommen schnell und unbürokratisch ankommt“, so Ministerin Razavi.  Sie wies darauf hin, dass auch bei einer möglicherweise längeren Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen keine Ansprüche verloren gehen: „Das Wohngeld wird gegebenenfalls auch rückwirkend ausbezahlt, wenn ein Anspruch auf diese Leistung besteht.“

Das Wohngeld

Nicht nur Mieterinnen und Mieter in Form des Mietzuschusses, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigenheim in Form des Lastenzuschusses können vom Wohngeld profitieren In Baden-Württemberg erhalten aktuell rund 50.000 Haushalte Wohngeld in Höhe von monatlich durchschnittlich rund 288 Euro.

Wohngeld wird Haushalten mit niedrigem Einkommen auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wurde Wohngeld beantragt, wird dieses rückwirkend bis zum Monatsersten des Antragsmonats ausgezahlt. 

Siehe auch  Ursula von der Leyens Lieblingspferd vom Wolf getötet

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"