Die Europäische Kommission hat die Finanzierung für die Verlängerung des Aktions- und Entwicklungsplans Ländliche Räume III bis Ende 2022 bewilligt. Damit steht noch mehr Geld für Umwelt, Nachhaltigkeit und Innovationen im ländlichen Raum zur Verfügung.
„Die Europäische Kommission hat unseren Änderungsantrag zu „Aktions- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020“ (MEPL III) (PDF) mit einer Laufzeit bis 2022 genehmigt. Dies bedeutet, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023 zusätzliche Mittel der Europäischen Union (EU) in das MEPL III und wir können die erfolgreichen baden-württembergischen Förderprogramme fortführen. Auf diese Weise unterstützen wir unsere Familienbetriebe in Baden-Württemberg in besonderer Weise mit Natur, Umwelt und Klimaschutz sowie bei der Förderung des Tierschutzes und der Umstellung auf biologische Landwirtschaft„Sagt Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Für die neunjährige Förderperiode von 2014 bis 2022 stehen in MEPL III Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die von der EU, dem Bund und dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt werden. Zwei Drittel des Finanzvolumens des MEPL III gehen an landwirtschaftliche Betriebe für ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Biodiversität und Tierschutz im Rahmen der Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierschutz (FAKT) (PDF), das Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und wie Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete abbezahlt. Andere Förderprogramme unterstützen Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Qualifikation, zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum, forstwirtschaftliche Maßnahmen und das Regionales Entwicklungsprogramm LEADER.
Bestehende Förderungen erweitern und neue finanzieren
Die neue FAKT-Maßnahme „Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen“ und erstmals wird auch das Flächenmanagement in den besonders benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg gefördert. Ebenso kann der Förderumfang erweitert werden und Innovationen, zum Beispiel bei der Verbesserung der Marktstruktur oder bei der Stärkung der europäischen Innovationspartnerschaften „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP)eingeleitet werden.
„Insbesondere unsere kleineren Familienbetriebe können wir bis zum Start der neuen GAP-Förderperiode optimal unterstützen. So haben wir beispielsweise die Förderung von Investitionen in Kleinbetriebe aus der Landschaftspflegerichtlinie herausgenommen und in ein eigenständiges Programm überführt. Damit erhöht sich die Zahl unserer baden-württembergischen Förderprogramme in MEPL III von 13 auf 14“, erklärte Minister Hauk.
Über 2,4 Milliarden Euro in 14 Förderprogrammen
Der bis 2022 laufende „Aktions- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020 (MEPL III)“ ist das von der EU genehmigte Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, mit dem die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt wird in Baden-Württemberg. Für die 14 Förderprogramme stehen in den neun Jahren insgesamt 944 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und 54 Millionen Euro aus dem Wiederaufbauinstrument der Europäischen Union sowie 1,45 Milliarden Euro aus nationalen Mitteln zur Verfügung Förderzeitraum. Die zusätzlichen Mittel aus dem Wiederaufbauinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung des Aufschwungs nach der COVID-19-Krise werden für Maßnahmen eines resilienten, nachhaltigen und digitalen Wirtschaftsaufschwungs in Verbindung mit den Zielen der Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen der EU verwendet.
Folgende 14 Förderprogramme sind in MEPL III zusammengefasst:
- Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierschutz (FAKT)
- Landschaftsschutzrichtlinie (LPR)
- Ausgleichszulage für die Landwirtschaft (AZL)
- Nachhaltige Waldbewirtschaftung (NWW)
- Waldumweltzulage (UZW)
- Ratschläge für Bauernhöfe
- Kooperation / Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) „
- Programm zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionen (AFP)
- Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
- Verbesserung der Marktstruktur
- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IWF)
- Naturparks
- Regionales Entwicklungsprogramm LEADER
Aktions- und Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III)
.
Inspiriert von Landesregierung BW