Ab dem 17. Mai gibt es weitere Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie eine frühzeitige Unterstützung für Familien. Dies wird durch zwei neue Koronaregeln geregelt. Sozialminister Manne Lucha tauschte sich mit über 200 jungen Menschen über die Situation der inhaftierten Jugendlichen aus.
Wie geht es jungen Menschen in der Pandemie? Gestern, Samstag, 15. Mai 2021, diskutierten über 200 junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren aus ganz Baden-Württemberg diese Frage mit dem Minister für Soziales und Integration Manne Lucha aus. „Insbesondere junge Menschen sind von der Pandemie und der Koronapolitik besonders stark betroffen. Sie leiden insbesondere unter den Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen. Mit Freunden rumhängen, feiern und neue Dinge ausprobieren war und ist in der Pandemie nicht möglich. Viele junge Menschen haben das Gefühl, dass die Politik sie vergessen hat. Deshalb ist es mir wichtig, auf die Perspektive junger Menschen zu hören und mit ihnen zu sprechen “, sagte der Minister.
Online-Jugendanhörung „Youth in Lockdown“
In der von Jugendmoderatoren angeführten Jugendanhörung Jugendliche beschrieben ihre Situation und konnten Fragen stellen. Im Vorfeld der Online-Veranstaltung wurden zahlreiche Stellungnahmen über verschiedene Kanäle eingereicht und auf Instagram (@jugendhearing_bw) veröffentlicht: Wann werden junge Menschen geimpft? Wie wird der Präsenzunterricht fortgesetzt? Wie sind die Aussichten für Kinder und Jugendliche in der Pandemie? Minister Lucha stellte sich diese und andere Fragen und dankte den jungen Menschen für ihre große Solidarität während der Krise, insbesondere gegenüber den älteren Bürgern. Die Jugendanhörung wurde von der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einen für Herbst geplanten Koronagipfel einfließen.
Weitere Stellenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit sowie für Familien
Gleichzeitig mit der Jugendanhörung kündigte der Minister ab nächsten Montag weitere Stellenangebote für Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und frühzeitige Familienunterstützung an. „Mit der Triade“ schützen, impfen, testen „können wir Kindern, Jugendlichen und Familien mehr Alltag ermöglichen, der ihren altersgerechten Bedürfnissen besser entspricht“, sagte Minister Lucha. Die notwendigen Änderungen an der Corona-Verordnung Bietet Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend-Sozialarbeit wird am 17. Mai 2021 in Kraft treten, ebenso wie die überarbeiteten Vorschriften des Corona-Verordnung über Familienerziehung und frühzeitige Hilfe.
Familien, Kinder und Jugendliche mussten in den letzten Monaten viel erreichen. Viele sind an ihre Grenzen gestoßen. Digitale Angebote konnten nicht immer den Anforderungen entsprechen und den wichtigen direkten Kontakt nicht ersetzen. Die familiären Unterstützungsangebote für Kinder- und Jugendhilfe und Frühhilfe – mit Test- und Hygienekonzepten – sollen daher in Zukunft wieder in größerem Umfang möglich sein.
Familienerziehung und frühzeitige Hilfe
Die überarbeiteten Vorschriften der Corona-Verordnung über Familienerziehung und frühzeitige Hilfe sollte ab dem 17. Mai wie folgt gelten:
- Bei 7-tägigen Vorfällen über 165 sollten Angebote mit bis zu 6 Personen zur gezielten Unterstützung besonders gestresster Familien möglich sein. Dazu gehören beispielsweise Angebote zur Unterstützung von Alleinerziehenden, armutsgefährdeten Familien oder Familien mit geringer sozialer Verbindung.
- Mit sinkenden 7-Tage-Vorfällen können Angebote nach und nach wieder in einem größeren Kreis stattfinden.
- Ab 7-tägigen Vorfällen unter 100 sind Kinder- und Jugendhilfe- und Frühhilfeangebote für alle Familien – zum Beispiel Kurse für Eltern von Neugeborenen oder zu Bildungsthemen – wieder möglich.
Angebote für Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
In einer Stadt oder einem Landkreis können Sie Angebote für Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit einer Übernachtung im eigenen Haushalt, abhängig von einer siebentägigen Inzidenz. Pflegekräfte und Teilnehmer werden zusammen mit der zulässigen Anzahl von Personen addiert:
- Sieben-Tage-Inzidenz 165 oder höher: Angebote für Kinder- und Jugendarbeit ohne Anwesenheit oder in kleinen Gruppen mit 5 Teilnehmern und einem Betreuer, wenn zu Beginn des Angebots der Nachweis eines negativen Koronatests, einer Genesung in den letzten 6 Monaten oder einer Impfung erbracht wird. Der Nachweis durch Antigen-Test darf nicht mehr als 48 Stunden und der Nachweis durch PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn des Angebots erfolgen. Der Testnachweis muss zweimal pro Woche erneut erbracht werden, wenn das Angebot mehrere Tage dauert. Angebote für Jugend-Sozialarbeit sind mit zwölf Personen möglich.
- Sieben-Tage-Inzidenz größer als 100: Angebote für Kinder- und Jugendarbeit ohne Anwesenheit oder als Gruppenangebot mit 18 Personen außerhalb und 12 Personen innerhalb, wenn zu Beginn des Angebots der Nachweis eines negativen Koronatests, einer Genesung in den letzten 6 Monaten oder einer Impfung erbracht wird. Der Nachweis durch Antigen-Test darf nicht mehr als 48 Stunden und der Nachweis durch PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn des Angebots erfolgen. Der Testnachweis muss zweimal pro Woche erbracht werden, wenn das Angebot mehrere Tage dauert. Jugendarbeit ist mit 18 Personen möglich.
- Sieben-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100: Gruppenangebote für Kinder- und Jugendarbeit in Anwesenheit von 18 Personen außerhalb und 12 Personen innerhalb. Angebote für Jugend-Sozialarbeit sind mit 18 Personen möglich. Wenn zu Beginn des Angebots ein negativer Koronatest, eine Genesung in den letzten 6 Monaten oder eine Impfung nachgewiesen wird, ist die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 18 Personen in geschlossenen Räumen möglich. Der Nachweis durch Antigen-Test darf nicht mehr als 48 Stunden und der Nachweis durch PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn des Angebots erfolgen. Der Testnachweis muss zweimal pro Woche erbracht werden, wenn das Angebot mehrere Tage dauert.
- Sieben-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 50: Gruppenangebote in Anwesenheit von Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend-Sozialarbeit mit 36 Personen außerhalb und 18 Personen innerhalb. Wenn zu Beginn des Angebots ein negativer Koronatest, eine Genesung in den letzten 6 Monaten oder eine Impfung nachgewiesen wird, ist die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 36 Personen im Innenbereich möglich. Der Nachweis durch Antigen-Test darf nicht mehr als 48 Stunden und der Nachweis durch PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn des Angebots erfolgen. Der Testnachweis muss zweimal pro Woche erneut erbracht werden, wenn das Angebot mehrere Tage dauert.
- Sieben-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 35: Gruppenangebote für Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Anwesenheit von 60 Personen außen und 36 Personen innen. Wenn zu Beginn des Angebots ein negativer Koronatest, eine Genesung in den letzten 6 Monaten oder eine Impfung nachgewiesen wird, ist die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 60 Personen im Innenbereich möglich. Der Nachweis durch Antigen-Test darf nicht mehr als 48 Stunden und der Nachweis durch PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn des Angebots erfolgen. Der Testnachweis muss zweimal pro Woche erbracht werden, wenn das Angebot mehrere Tage dauert.
Der Minister kündigte außerdem an, dass er bald Rahmenbedingungen festlegen werde, unter denen Angebote mit Übernachtungen außerhalb des eigenen Haushalts möglich seien. Während der Pfingstferien sollen durch Modellprojekte entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, die dann in den Sommerferien genutzt werden können.
Corona-Verordnung über Familienerziehung und frühzeitige Hilfe
Corona-Verordnung Bietet Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend-Sozialarbeit
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