Der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hat ein Maßnahmenpaket für Schlachthöfe angekündigt. Hintergrund sind Bilder aus dem Schlachthof Biberach, die nicht den gesetzlichen Anforderungen für das Schlachten gemäß Tierschutz entsprechen. Der Schlachthof wird vorübergehend geschlossen, bis der Vorfall behoben ist.
„Die Bilder aus einem Schlachthof in Biberach, die wir seit gestern Abend aus den Medien kennen, entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen für eine tierschutzfreundliche Schlachtung. Bis zur Frage, wie solche unerträglichen Szenen entstanden sein könnten, dürfen im betreffenden Schlachthof keine Tiere mehr geschlachtet werden „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk. Der Minister leitete die vorläufige Schließung am Mittwoch, dem 25. November 2020, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Biberach ein.
In diesem Zusammenhang geht es auch um die Verantwortung des Schlachthofbetreibers und seiner Mitarbeiter sowie um die Rolle des offiziellen Kontrollpersonals. „Der Schlachthof in Biberach war Teil unserer Schlachthofüberwachung ab 2018. Zu diesem Zeitpunkt meldete der Regionalrat neun Mängel, von denen acht inzwischen als abgeschlossen gemeldet wurden. Nach Angaben der Behörde war nur noch der Punkt falscher Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsgerät offen “, sagte Minister Hauk. In den Fernsehbildern vom Dienstag wurde offensichtliches und grobes menschliches Fehlverhalten gesehen.
Land ist auf Tierschutz und regionale Schlachtung angewiesen
Der Regionalrat führte am Montag zusammen mit dem Veterinäramt Biberach eine unangekündigte Inspektion durch, bei der neue Mängel festgestellt wurden. Dies ist auch die Grundlage für die vorübergehende Schließung des Schlachthofs. Genauere Informationen sind vom gesamten Filmmaterial zu erwarten, das die Behörden noch nicht erhalten haben. Minister Hauk fordert SOKO Tierschutz auf, den Behörden das gesamte Filmmaterial unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Regionalrat Tübingen wurde außerdem gebeten, bei der Staatsanwaltschaft administrative Unterstützung in Bezug auf das Videomaterial zu beantragen.
„In Baden-Württemberg konzentrieren wir uns auf Tierschutz und regionale Schlachtung. Dazu brauchen wir Schlachthofbetreiber und Schlachthofmitarbeiter, die sich ihrer großen Verantwortung gegenüber geschlachteten Tieren bewusst sind und gemäß den Tierschutzstandards handeln. Wir brauchen aber auch Kontrollpersonal vor Ort, um die Prozesse zu überwachen und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen und diese zu beheben “, betonte Minister Hauk.
Hauk wird im Laufe dieser Woche Gespräche mit den zuständigen Behörden des Landes und dem Schlachthof führen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der vor Ort beteiligten Akteure zu verbessern und den Tierschutz in den Schlachthöfen zu stärken. Darüber hinaus wird der Minister Ende dieser Woche einen Katalog mit Maßnahmen zum Thema Tierschutz in der Schlachtung und in der Tierhaltung vorlegen.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Tierschutz
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