Ab Montag gilt auch an Grundschulen in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht für Lehrer und Schüler. Die 5. und 6. Klasse können auf abwechselnde Lektionen umschalten, um die Distanzregel umzusetzen. Über eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung wird derzeit abgestimmt.
Die Landesregierung plant weitere Anpassungen an der Corona regiert. Dementsprechend wird der von der Konferenz des Premierministers am 3. März beschlossene 4. Eröffnungsschritt – der frühestens für den 22. März geplant ist – zunächst verschoben. Der Schritt sieht weitere Öffnungen für Inzidenzwerte unter 50 oder zwischen 50 und 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner vor. Die für diesen Eröffnungsschritt notwendigen stabile oder rückläufige Inzidenzen sind aber derzeit nicht in sicht.
Premierminister Winfried Kretschmann: „Die aktuelle Situation ist so dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesen Infektionsprozess anpassen müssen. Leider zeigt der Trend in die falsche Richtung. Auf dieser Basis sind weitere Eröffnungen derzeit unrealistisch und nicht sinnvoll. „“
Darüber hinaus wird ab Montag in den Schulen Folgendes eingeführt: Die Verpflichtung, eine medizinische Maske für Lehrer und Schüler zu tragen. Die Maskenanforderung gilt innerhalb und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn medizinische Masken für Kinder nicht kurzfristig erhältlich sind. Darüber hinaus sollten die weiterführenden Schulen in der Lage sein, abwechselnde Lektionen zu wählen, um die Entfernungsregeln umzusetzen. Dies gilt auch für die sonderpädagogischen und beratenden Zentren (SBBZ)
Eine entsprechende Änderungsverordnung ist derzeit in Arbeit.
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