In einer neuen Verordnung hat das Land die Möglichkeiten der Familienarbeit erweitert und fördert im Sommer zusätzliche Familiencamps. Familien wurden in den vergangenen Monaten durch Corona besonders gestresst, sie sollen nun die Möglichkeit haben, sich zu erholen.
Zwischen Homeschooling und Homeoffice – Familien waren in den vergangenen Monaten der Pandemie besonders belastet. Das Land erweitert und fördert daher in einer neuen Verordnung die Möglichkeiten der Familienarbeit zusätzliche Familienbildungscamps (PDF) im Sommer.
„Alleinerziehende, sozial schwache Familien und Familien mit geringem Einkommen waren von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders stark betroffen. Sie können sich den Urlaub nicht unbedingt leisten – brauchen aber trotzdem dringend etwas Abstand vom Alltag. Deshalb wird das Land seinen Teil dazu beitragen, Familien in den Sommerferien mit Freizeitaktivitäten zu unterstützen“, sagte Sozialministerin Manne Lucha.
Gemeinsame Erfahrungen von Eltern und Kindern
Um kurzfristig weitere Angebote für Familiencamps im Sommer zu ermöglichen, hat auch das Sozialministerium die Auflagen STÄRKE-Programm angepasst für den Zeitraum Juli bis September 2021. Familienbildungscamps unter dem Motto „STÄRKER NACH Corona“ sollen Eltern und Kindern Raum für Erfahrungsaustausch und Distanz zum Alltag in der Pandemie bieten. Das Land unterstützt auch Familiencamps zu Hause. Zielgruppe sind hier Familien in besonderen Lebenslagen, die von den Einschränkungen durch die Pandemie besonders betroffen waren, wie Alleinerziehende, sozial benachteiligte Familien und Familien mit geringem Einkommen.
„Wir hoffen, dass das Angebot bei den lokalen Anbietern – trotz der Kurzfristigkeit – gut ankommt, damit auch Familien, die nicht in den Urlaub fahren können oder dringend zusätzliche Unterstützung benötigen, im Sommer die Möglichkeit haben, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen“, sagte Minister für Soziales Manne Lucha.
Neue Corona-Verordnungen ermöglichen mehr Angebote
Mit dem aktualisierten „Corona-Verordnung zur Familienbildung und Frühförderung“, das zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in größerem Umfang wieder erziehungsfördernde Maßnahmen in der Familie möglich:
- Angebote für kleinere Gruppen, für die ein wirksamer Infektionsschutz gewährleistet ist, können auch ohne 3G-Nachweis durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl bleibt jedoch begrenzt: bei Vorfällen unter 10 bis 60 Personen, bei Vorfällen zwischen 10 und 35 bis 48 Personen, bei Vorfällen zwischen 35 und 50 bis 36 Personen und bei Vorfällen über 50 bis 18 Personen in geschlossenen Räumen und 36 Personen im Freien. Davon ausgenommen sind Angebote mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, wie zum Beispiel Bewegungsangebote. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch hier für Fälle über 35.
- Alternativ können Anbieter auch Veranstaltungen nach den Vorgaben der Corona-Verordnung durchführen, müssen sich dann aber auch an die dortigen Vorgaben zum Testen halten. Da die Impfquoten für Familien mit minderjährigen Kindern derzeit noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen, sollte bei größeren Ereignissen in den Inzidenzstufen 1 und 2 generell noch eine Testbescheinigung für nicht geimpfte oder genesene Personen verlangt werden.
- Bei Inzidenzen unter 35 sind wieder Angebote wie Familiencamps mit Übernachtungen ausser Haus erlaubt. Allerdings ist die Zahl der teilnehmenden Haushalte je nach Inzidenz begrenzt.
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