Das Umweltministerium und der Bundesverband für Endlagerung geben Auskunft über Auswahlkriterien und -verfahren bei der Suche nach einem Standort für ein nukleares Endlager bei Informationsveranstaltungen.
Ende September die Bundesamt für Endlagerung (BGE) das „Teilbereiche Zwischenbericht“ veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass es in Deutschland grundsätzlich geeignete Gebiete für ein Atomlager gibt. Die BGE hat bundesweit insgesamt 90 Teilbereiche identifiziert, die im weiteren Prozess eingehend auf ihre Eignung geprüft werden. Gebiete in Baden-Württemberg sind ebenfalls enthalten.
Transparenter und nachvollziehbarer Auswahlprozess
Das Umweltministerium und die BGE möchten in vier Online-Veranstaltungen Informationen zum Stand des Auswahlverfahrens, zu den Kriterien und zum weiteren Vorgehen liefern. Die Veranstaltungen richten sich in erster Linie an die Bürger. „Es besteht ein großer legitimer Informationsbedarf“, sagte der Umweltminister Franz Untersteller. „Die Bürger haben das Recht, dass das Auswahlverfahren so transparent und verständlich wie möglich ist. Aus diesem Grund stellen wir und das Bundesamt für Endlagerung der Bevölkerung möglicherweise Fragen. „“
Untersteller bekräftigte, dass noch keine vorläufige Bestimmung einer Region als Standort für ein Endlager vorliegt. Im ersten Schritt war die Bestimmung grundsätzlich geeigneter Gebiete in erster Linie von der geologischen Zusammensetzung des Bodens abhängig. Grundsätzlich sind nur Salz, kristallines Gestein und Ton als geologische Umgebung für ein Endlager geeignet. „Der Prozess steht erst am Anfang“, sagte der Umweltminister, „die Bundesagentur für Endlagerung stuft mehr als 50 Prozent des Bundesgebiets als grundsätzlich geeignet ein. Wo es enden soll, ist völlig offen. Dies wird frühestens 2031 und nach sehr detaillierten Untersuchungen entschieden. „“
Die Termine
- Verwaltungsbezirk Freiburg: Dienstag, 19. Januar 2021, 18 bis 19 Uhr
- Bezirk Karlsruhe: Donnerstag, 21. Januar 2021, 18 bis 19 Uhr
- Verwaltungsgebiet Stuttgart: Dienstag, 26. Januar 2021, 18 bis 19 Uhr
- Landkreis Tübingen: Donnerstag, 28. Januar 2021, 18 bis 19 Uhr
Interessierte Bürger können sich beim Umweltministerium anmelden.
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Inspiriert von Landesregierung BW