Bürgerbeteiligung

Informationen für geduldete Ausländer zu Bleibeperspektiven

Das Land informiert Menschen, die schon länger mit einer Duldung im Land leben und arbeiten, über weitere Möglichkeiten des Bleiberechts. Mit dieser Neuregelung haben Erwerbstätige in Baden-Württemberg eine Bleibeperspektive.

Baden-Württemberg hat diejenigen, die bereits seit längerem mit einer Duldung im Land leben und arbeiten, über weitere Möglichkeiten des Bleiberechts informiert. Das baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerium hat daher eine Vereinbarung mit der Koalitionsvertrag (PDF) um herum. Der Verantwortliche Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Briefe per Post an die Betroffenen verschickt und bereits erste Rückmeldungen erhalten. Insgesamt wurden über 10.000 Geduldete mit Arbeitserlaubnis angeschrieben und informiert.

„Einerseits wollen wir geduldete Menschen aktiv über ihr Bleiberecht und konkrete Möglichkeiten aufklären. Gleichzeitig wollen wir aber auch den Interessen unserer Wirtschaft Rechnung tragen, die auf ein verlässliches Bleiberecht für ihre bisher geduldeten Mitarbeiter angewiesen ist“, so Ministerin Marion Gentges.

Beschäftigungstoleranz möglich

Die Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis und es besteht kein rechtmäßiger Aufenthalt. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines ausreisepflichtigen Ausländers, der bis zum 1. August 2018 nach Deutschland eingereist ist, mit einer sogenannten Beschäftigungstoleranz § 60d AufenthG für 30 Monate, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Während dieser Phase wird die Abschiebung ausgesetzt. Nach Ablauf der 30 Monate haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und damit einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Die Beschäftigungstoleranz wird nicht von Amts wegen ausgestellt, sondern muss beantragt werden.

Die zuständigen Behörden weisen immer wieder darauf hin, dass erst im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen oder kurz nach einer Abschiebung Fragen aufgeworfen werden, die der Ausländerbehörde noch nicht mitgeteilt wurden und möglicherweise zu einer weiteren Duldung hätten führen können. Die Prüfung des Bleiberechts setzt voraus, dass den Ausländerbehörden die Aspekte bekannt sind, die ein Bleiberecht ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden in einem ersten Schritt insbesondere erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer angeschrieben und über die Möglichkeit einer befristeten Beurlaubung informiert. Im zweiten Schritt werden Langzeitgeduldete von den 137 Ausländerbehörden des Landes zu besonderen Aufenthaltstiteln beraten.

Siehe auch  Sturmhilfe, Hochwasserschutz und die Folgen des Klimawandels

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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