![Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist gefragt](/wp-content/uploads/Die-Foerderung-von-Elektrofahrzeugen-ist-gefragt.jpg)
Im Land besteht eine große Nachfrage nach Förderung der Elektromobilität. Bis Dezember 2020 gingen über 10.000 Anträge für den BW-E-Voucher ein. Im neuen Jahr werden die Bedingungen für die Finanzierung angepasst, um den Staatshaushalt noch genauer zu nutzen.
Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und der BW E-Gutschein ist erfreulich hoch. „Wir haben das Förderziel erreicht: Nach Angaben des Bundesamtes für Kraftverkehr ist Baden-Württemberg bei der Nachfrage nach E-Fahrzeugen einer der Spitzenreiter unter den Bundesländern“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Die Finanzierungsbedingungen werden angepasst
Um weiterhin so viele Fahrzeuge wie möglich fördern zu können, werden die Finanzierungsbedingungen ab dem 1. Januar 2021 in einem ersten Schritt geändert. Nur Bereiche, die nicht in der Innovationsbonus des Bundes enthalten sind, dh elektrische leichte Fahrzeuge und kommunale Beschaffung. In einem zweiten Schritt ist im Frühjahr 2021 geplant, Elektroautos nur dann zu subventionieren, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage eingesetzt wird.
Die Anpassung ist aufgrund des Schwellenlandes und des begrenzten Finanzierungsbudgets erforderlich. „Die im Sommer erhöhte Innovationsprämie des Bundes bietet endlich ausreichend hohe Anreize. Dies gibt uns die Möglichkeit, den BW-E-Gutschein noch genauer zu bewerben “, sagt Hermann. „Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Elektromobilität sind sehr dynamisch. Wir passen uns dem an und setzen uns dafür ein, dass die entsprechenden Mittel weiterhin zur Verfügung gestellt werden “, fuhr der Verkehrsminister fort.
BW E-Gutschein
Der BW-E-Gutschein wurde 2018 als Ergänzung zur Bundesfinanzierung mit dem Umweltbonus für Nutz- und Non-Profit-Fahrzeuge konzipiert. Bis Dezember 2020 gingen über 10.000 Anträge im BW-E-Voucher mit einem Fördervolumen von rund 30 Millionen Euro ein. Eine Hochrechnung auf Basis der bereits genehmigten Anträge zeigt, dass der BW-E-Voucher Investitionen in Elektroautos in Höhe von 400 Millionen Euro ausgelöst hat.
Ab dem 1. September 2020 hat das Verkehrsministerium den BW-e-Gutschein angepasst, indem es die Mittel von 3.000 Euro auf 1.000 Euro gekürzt hat. Eine weitere Anpassung wird nun zum Jahreswechsel vorgenommen: Ab dem 1. Januar 2021 erhalten nur noch Kommunen einen Zuschuss von 1.000 Euro für die Betriebskosten aller Fahrzeugtypen (M1 (zB VW ID.3), N1 (zB Mercedes) eVito-Kastenwagen), L6e (z. B. Aixam eCoupe) und L7e (egeGO Life). Alle anderen Zielgruppen (Unternehmen, Vereine usw.) erhalten die 1.000 Euro für die Betriebskosten für leichte Elektrofahrzeuge (L6e und L7e).
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Inspiriert von Landesregierung BW