Der Staat startet ein Hilfsprogramm für Vereine, die von ihrer Existenz bedroht sind. Das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz unterstützt Verbände aus seinem Verantwortungsbereich.
„Aufgrund der Einschränkungen, die zur Eindämmung des Koronavirus erforderlich sind, wurden auch Verbände in der Abteilung des Ministeriums für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz (MLR) bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen und gemeinnützigen Ziele hart getroffen. Viele der Aktionen und Veranstaltungen, die die Clubs zur Finanzierung ihrer Aktivitäten planten, mussten in den letzten Monaten aufgrund der Pandemie abgesagt werden. Unser neues Hilfsprogramm soll Verbände unterstützen, die in ihrer Existenz von der Koronapandemie bedroht sind, und ihnen helfen, ausgelöste Liquiditätsengpässe abzubauen. Wir brauchen die Arbeit der Freiwilligen, und deshalb muss die Politik hier helfen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Freiwilligenarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gemeinschaft
Die Unterstützungszahlung aus dem Hilfsprogramm erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und ist nach der Anzahl der Clubmitglieder zum 31. März 2020 gestaffelt. Die Höchstbeträge sind wie folgt gestaffelt:
- Verbände mit bis zu 100 Mitgliedern: bis zu 3.000 Euro pro Verein,
- Clubs von 101 bis 300 Mitgliedern: bis zu 5.000 Euro pro Club,
- Clubs von 301 bis 700 Mitgliedern: bis zu 7.000 Euro pro Club,
- Verbände mit 701 Mitgliedern oder mehr: bis zu 12.000 Euro pro Verein.
In Notfällen kann die Unterstützung erhöht werden. „Freiwilligenarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gemeinschaft. Gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen leisten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenleben. In Krisensituationen können sie durch ihre Angebote ein Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gesellschaft fördern. Die im Rahmen dieses Hilfsprogramms gewährte Unterstützung soll den Verbänden helfen, ihre Arbeit fortzusetzen und ihre gemeinnützigen und gemeinnützigen Zwecke zu verfolgen “, sagte Minister Hauk.
Bewerbung über Dachverbände
Das Hilfsprogramm ist ein Freiwilligendienst des Staates. Im Zuständigkeitsbereich des MLR unterstützt es Verbände wie Obst- und Gartenbauverbände, Kleingartenverbände, Obstgartenverbände, Kleintierzuchtverbände, Bienenzuchtverbände, Tierschutzverbände oder Fischereiverbände. Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Vereinshilfe. Die Genehmigung wird nach bestem Ermessen innerhalb des verfügbaren Budgets erteilt.
Die Bedrohung der Existenz der Clubs wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft. Anträge auf Unterstützung werden in der Regel über die jeweiligen Dachverbände (dh Landes- / Bezirksverbände) der Clubs gestellt. Die Zahlung erfolgt über das MLR an die Dachverbände, die die Zuschüsse an ihre Mitglieder weitergeben. Clubs, die keiner Dachorganisation angehören, reichen den Antrag direkt beim MLR ein. Bei Fragen zum Hilfsprogramm wenden Sie sich bitte an Corona-Hilfe-Vereine-MLR@mlr.bwl.de. Dachverbände aus dem Geschäftsbereich des MLR werden gebeten, eine E-Mail an unter dem Stichwort „Corona Vereinhilfe“ zu senden. Corona-Hilfe-Vereine-MLR@mlr.bwl.de um mit dem MLR in Kontakt zu treten.
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Kurierdienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihrem Mobiltelefon.
.
Inspiriert von Landesregierung BW