Landwirtschaftsminister Peter Hauk kritisiert das zur Abstimmung geplante Bundesinsektenschutzpaket. Verbote von Pestiziden in FFH-Gebieten stellten landwirtschaftliche Betriebe vor ungelöste Produktionsprobleme.
„Wir stehen hinter unseren Ackerbau-, Wein- und kommerziellen Obstanbauunternehmen im Land, und daher ist der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Bundesverordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, in denen auch in FFH-Gebieten Verbote von Pflanzenschutzmitteln eingeführt werden sollen, enthalten nicht nachhaltig. Diese Vorschriften würden die Herstellung marktfähiger Qualitätsprodukte erheblich erschweren und auf Kosten der lokalen Landwirtschaft gehen. Das im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der biologischen Vielfalt wird durch das geplante Gesetz und die geplante Bundesverordnung vereitelt. Dies führt zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und widerspricht den derzeit in den Bundesländern umgesetzten Strategien zur Reduzierung von Pestiziden. Daher darf das geplante Insektenschutzpaket der Bundesregierung nicht verabschiedet werden „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Ansatz zur Zusammenarbeit mit Landwirten
Baden-Württemberg zeichnet sich durch eine besondere Artenvielfalt und vielfältige Lebensräume aus. Dies geschah bei der Meldung der Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) führte zu einem umfangreichen Schutzgebiet im Land. Nach dem derzeitigen Stand sind rund 17,5 Prozent der Fläche des Landes als Natura 2000-Gebiete und rund 11,7 Prozent als FFH-Gebiete geschützt. In vielen dieser Gebiete ist die Landwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil ihrer Instandhaltung. Von den rund 429.000 Hektar FFH-Fläche sind rund 99.700 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Ansatz der Zusammenarbeit mit Landwirten war daher in Baden-Württemberg immer von besonderer Bedeutung. Über vertraglichen Naturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierschutz (kurz: FAKT) Die Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten würden erhalten und aktiv erhalten. „Mit einer angepassten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und gleichzeitig einer wertschöpfenden Nutzung des Landes haben die baden-württembergischen Landwirte dazu beigetragen, die artenreiche und vielfältige Kulturlandschaft in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere in den USA, zu erhalten FFH-Gebietemit eigener Energie und Engagement. All dies wird nun aufgrund der geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung geprüft und stellt die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage “, sagte der Minister.
Das Verbot von Insektiziden gefährdet die wirtschaftliche Produktion
Vor allem das geplante Verbot von Herbiziden und Insektiziden in FFH-Gebieten würde in Baden-Württemberg zu weitreichenden Bewirtschaftungsbeschränkungen führen. Im Weinbau sind rund 15.000 Hektar betroffen und damit ein großer Teil der Weingüter und Keller, Winzer und Winzergenossenschaften. „Das Verbot von Herbiziden in FFH-Gebieten würde bedeuten, dass der traditionelle Weinbau mit steilen Hängen in Baden-Württemberg, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – kennzeichnet, bald zu Ende geht“, betonte der Minister. Der Einsatz von Insektiziden ist insbesondere gegen invasive Schädlinge erforderlich.
Unternehmen, Direktvermarkter und Genossenschaften im Obst- und Gemüseanbau wären jedoch ebenfalls erheblich betroffen, wenn Herbizide und Insektizide in FFH-Gebieten verboten würden. Die wirtschaftliche Produktion und die Herstellung marktfähiger Produkte, insbesondere im Gemüseanbau, ohne den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden ist aufgrund der großen Anzahl von Schädlingen nur in begrenztem Umfang möglich.
Die Regulierung sollte den Ländern überlassen bleiben
Darüber hinaus sind die geplanten Bundesvorschriften mit den am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Landesvorschriften zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten in Kraft getreten Naturschutzgesetz (NatSchG) und in Gesetz über Landwirtschaft und staatliche Kultur (LLG) verankert waren nicht übereinstimmend. „Die staatlichen Vorschriften des Naturschutzgesetzes und des Gesetzes über Landwirtschaft und staatliche Kultur stellen interessenbezogene Vorschriften für den Umgang mit Pestiziden in Schutzgebieten, einschließlich in Natura 2000-Gebieten, dar. Sie eignen sich zur Begrenzung des Einsatzes von Pestiziden zugunsten des Insektenschutzes und Lassen Sie gleichzeitig die operativen Interessen von uns. Ignorieren Sie die Landwirte nicht „, bekräftigte Minister Hauk und fügte hinzu:“ Aus diesem Grund hat das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verbote der Bundesregierung für Pflanzenschutzmittel in FFH-Gebieten Stattdessen sollte die Regulierung des Einsatzes von Pestiziden in FFH- und Vogelschutzgebieten den Ländern überlassen bleiben, die geeignete und angemessene gesetzliche Vorschriften geschaffen und Maßnahmenpakete zusammengestellt haben, die auf den bereits in den Ländern angewandten Strategien zur Reduzierung von Pestiziden basieren ”.
Vorhandenes Insektenschutzmittel im Land
Die Hauptmerkmale der gesetzlichen Vorschriften des Landes, zu denen auch der Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten gehört, basieren auf der von der Bevölkerung im Jahr 2019 initiierten Volksinitiative „Save the bees“. Sie wurden im Rahmen des Leitthemas der Landesregierung weiterentwickelt Insektenschutz im Oktober 2019 und im Dezember 2019 auf breiter Basis mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden erörtert und schließlich im Juli 2020 vom Landtag beschlossen.
Zum Schutz von Insekten sieht das Naturschutzgesetz (NatSchG) vor, dass der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten ab dem 1. Januar 2022 auf dem gesamten Gebiet verboten ist (§ 34 Abs. 1 Satz 1 NatSchG). In den anderen Schutzgebieten, insbesondere in den Natura 2000-Gebieten, werden Pflanzenschutzmittel nach den Grundsätzen des Staates für den integrierten Pflanzenschutz nach § 17c LLG (§ 34 Abs. 1 Satz 2 NatSchG) eingesetzt. In der Landwirtschaft müssen umfassendere länderspezifische Anforderungen für eine integrierte Schädlingsbekämpfung beachtet werden. Ziel ist es, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das zu beschränken, was für die Qualität der geernteten Produkte erforderlich ist. Besondere Bedeutung wurde möglichen Ausnahmen vom Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten zugunsten der Landwirtschaft beigemessen, insbesondere wenn das Verbot von Pestiziden zu einer unangemessenen Härte führen würde, die nicht erforderlich ist, um öffentliche Interessen, insbesondere Naturschutzinteressen, außer Kraft zu setzen, oder wenn die Der Einsatz bestimmter Pestizide ist für die Erhaltung des Schutzgebiets unerlässlich (§ 34 Abs. 4 NatSchG).
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Inspiriert von Landesregierung BW