Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März 2023 (im Laufe des Nachmittags) Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte: „Neben den schon angelaufenen Landesprogrammen unterstützen die Härtefallhilfen besonders stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Energiekrise zu bewältigen.“ Bereits vor Beginn der Härtefallhilfen wurden landesseitig Unterstützungsangebote zur Abfederung der Energiekrise aufgelegt. Diese umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie die Liquiditätshilfe „Liquiditätskredit (Plus)“.
Hoffmeister-Kraut fordert mehr Verlässlichkeit vom Bund
Das Härtefallprogramm wird mit Bundesmitteln durch das Land umgesetzt. Die Wirtschaftsministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund zuletzt nicht reibungslos funktioniert habe. Hoffmeister-Kraut appellierte an den Bund, ein verlässlicher Partner für den Mittelstand zu sein: „Immer wieder herrschte Unklarheit in Bezug auf die Ausgestaltung des Programms – zunächst etwa sollten Öl und Pellets gefördert werden, dann wieder nicht, am Schluss wieder doch. Das hat – zurecht – zu Verärgerung bei den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern gesorgt. Einmal gemachte Zusagen sollten auch eingehalten und nicht immer wieder in Frage gestellt werden. So schafft man keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese ist jedoch gerade in Krisenzeiten für unsere Wirtschaft so wichtig.“
Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.
Inspiriert von Landesregierung BW