Wirtschaft

Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen gestartet

Die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg sind gestartet. Dieses Programm hilft besonders stark betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen, die Energiekrise zu bewältigen.

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März 2023 (im Laufe des Nachmittags) Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte: „Neben den schon angelaufenen Landesprogrammen unterstützen die Härtefallhilfen besonders stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Energiekrise zu bewältigen.“ Bereits vor Beginn der Härtefallhilfen wurden landesseitig Unterstützungsangebote zur Abfederung der Energiekrise aufgelegt. Diese umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie die Liquiditätshilfe „Liquiditätskredit (Plus)“.

Hoffmeister-Kraut fordert mehr Verlässlichkeit vom Bund

Das Härtefallprogramm wird mit Bundesmitteln durch das Land umgesetzt. Die Wirtschaftsministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund zuletzt nicht reibungslos funktioniert habe. Hoffmeister-Kraut appellierte an den Bund, ein verlässlicher Partner für den Mittelstand zu sein: „Immer wieder herrschte Unklarheit in Bezug auf die Ausgestaltung des Programms – zunächst etwa sollten Öl und Pellets gefördert werden, dann wieder nicht, am Schluss wieder doch. Das hat – zurecht – zu Verärgerung bei den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern gesorgt. Einmal gemachte Zusagen sollten auch eingehalten und nicht immer wieder in Frage gestellt werden. So schafft man keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese ist jedoch gerade in Krisenzeiten für unsere Wirtschaft so wichtig.“

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Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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