Soziales

Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundsteuer C

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C vor. Aus städtebaulichen Gründen bedeutet dies, dass Kommunen ab 2025 einen gesonderten Tarif für unbebaute, bebaubare Grundstücke festlegen können, um mehr Wohnraum schaffen zu können.

Am 26. Oktober hat die Landesregierung den Entwurf des sogenannten „Gesetzes zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Veranlagungsrechts für die Mobilisierung von Bauland“ verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll nun dem Landtag vorgelegt werden. Es sieht unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C vor. Das bedeutet, dass Kommunen ab 2025 aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Bemessungssatz für unbebaute, bebaubare Grundstücke festlegen können.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Mit der Grundsteuer C geben wir den Kommunen ein wirksames und flexibles Instrument an die Hand, mit dem sie mehr Wohnraum schaffen können. Dies schafft einen Anreiz, brachliegende Flächen zu bauen, die für Wohnzwecke äußerst wertvoll sind. Auf diese Weise konnte weiterer Platzverbrauch im Außenbereich vermieden werden. “

Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Grundsteuer C liegt bei den einzelnen Gemeinden. Entscheidet sich eine Gemeinde dazu, so teilt sie dies in einer Allgemeinverfügung mit. Darin begründet sie ihre städtebaulichen Überlegungen und benennt die Gemeinde, auf die sich der gesonderte Bemessungssatz beziehen soll, einschließlich der entsprechenden Baugrundstücke.

Grundsteuerrecht

Ab dem Jahr 2025 regelt das Landesgrundsteuergesetz die Erhebung der Grundsteuer grundsätzlich neu. Der Landtag hat das Gesetz am 4. November 2020 beschlossen. Anlass für die Grundsteuerreform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig einstuft. Die Grundsteuer B für Immobilien richtet sich daher künftig nur noch nach dem Grundstückswert. Die Bewertung basiert dann im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Januar 2022 müssen die Bodenrichtwerte von den Fachgremien neu festgelegt werden. Im Laufe des Jahres 2022 werden Eigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Immobilie einzureichen. Die notwendigen Informationen – etwa Bodenrichtwerte – sollen dann auch für Bürgerinnen und Bürger auf einer Website leicht zugänglich sein.

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Finanzministerium: Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Landesgrundsteuergesetz

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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