Justizministerin Marion Gentges fordert von der Bundesregierung finanzielle Entlastungen für Kommunen. Die Kommunen haben vielen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ein sicheres Zuhause geschaffen und tragen eine hohe finanzielle Belastung.
Stadt und Landkreise haben inzwischen 116.000 Menschen aus dem Ukraine Unterschlupf und einen sicheren Ort zum Verweilen, wodurch eine enorme menschliche und finanzielle Leistung vollbracht wird. Die am 1. Juni 2022 beschlossene Statusänderung für Flüchtlinge aus der Ukraine stellt die Kommunen nun vor erhebliche finanzielle Belastungen. Durch den Wechsel des Rechtskreises, also die Umstellung vom Asylbewerberleistungsgesetz auf die Sozialgesetzbücher, müssen die Kommunen knapp 30 Prozent der Kosten allein für die Unterbringung tragen.
„Mit beeindruckender Kraft haben die Kommunen innerhalb von rund vier Monaten 116.000 Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ein sicheres Zuhause geschaffen. Eine Mammutleistung, die für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe Dank und Anerkennung verdient. Trotzdem verteilt der Bund die Leistungen und lässt die Kommunen finanziell im Regen stehen. Durch den Wechsel des Rechtskreises werden die Kommunen allein mit knapp 30 Prozent der Kosten für die Unterbringung belastet“, so der Minister Marion Gentges.
Keine Bundesunterstützung für laufende Flüchtlingskosten
Aufgrund der daraus resultierenden hohen finanziellen Belastung bitten die kommunalen Landesverbände den Staat um eine Refinanzierung ihrer Ausgaben für Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch für Flüchtlinge aus der Ukraine.
„Auch für die laufenden Flüchtlingskosten erhalten die Länder derzeit keine Unterstützung des Bundes, obwohl dieser in der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. April 2022 eine neue Einigung zugesagt hatte. Eine solche ist noch nicht abgeschlossen, noch ist sie es nicht Einblick. Die letzte Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund ist zum Jahresende ausgelaufen. Während die Kommunen ohne Planungssicherheit ihr Bestes geben, zieht sich der Bund aus seiner Verantwortung zurück“, sagte Ministerin Marion Gentges.
Wechsel der rechtlichen Gruppe zum 1. Juni 2022
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. April 2022 wurde ein Rechtskreiswechsel für hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz auf den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Sozialgesetzbuch beschlossen am 1. Juni 2022.
Das Gesetz zur Umsetzung des Rechtskreiswechsels sieht vor, dass der Anspruch bedürftiger Flüchtlinge aus der Ukraine auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Sozialgesetzbuch an das Vorliegen persönlicher Voraussetzungen im Bereich des Aufenthaltsrechts geknüpft ist. Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Sozialgesetzbuch ist zum einen eine Identifizierungsleistung nach § 49 AufenthG, zum anderen die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs 1 AufenthG und drittens die Ausstellung einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG durch die zuständige Ausländerbehörde.
Informationen zur Ukraine-Krise
Ministerium für Justiz und Migration: Informationen zu Flüchtlingen aus der Ukraine
Inspiriert von Landesregierung BW