Justizministerin Marion Gentges begrüßt die Gesetzesänderung zur Durchführung verwaltungsgerichtlicher Regelungen. Damit soll der Bau von Windkraftanlagen beschleunigt werden.
Justizminister Marion Gentges begrüßt die auf Mittwoch, 11. Mai 2022, datierte Landtag beschließt Novelle des Gesetzes zur Durchführung der Verwaltungsgerichtsordnung (PDF). Dieses Gesetz regelt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Verwaltungsverfahren, die sich mit der Errichtung, dem Betrieb und der Änderung von Windenergieanlagen befassen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Gentges sagte: „Beim Ausbau der Windkraft müssen und wollen wir schneller werden. Das verabschiedete Gesetz betrifft Beiträge, die die Justiz leisten kann und will, um Verfahren beim Bau großer Windenergieanlagen zu beschleunigen: Es ist richtig, das Widerspruchsverfahren für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern wegzulassen. Das Widerspruchsverfahren bietet beim Bau großer Windenergieanlagen keinen Mehrwert, bindet unnötig Ressourcen und verzögert das Verfahren insgesamt. Mindestens ebenso wichtig ist die personelle Verstärkung des Verwaltungsgerichtshofs. Hier können wir durch Spezialisierung und zusätzliche Richter effizienter und schneller werden.“
Das Widerspruchsverfahren bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern dauert zwischen einem Monat und mehreren Jahren – im Durchschnitt ein Jahr. Da die Planung dieser Anlagen regelmäßig von einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird, sind auch ohne Einspruchsverfahren bereits alle Argumente bekannt, so dass aus dem Einspruchsverfahren in der Regel kein Erkenntnisgewinn oder eine Verbesserung der Entscheidung resultiert. Zudem ist das Widerspruchsverfahren weitgehend wirkungslos, wenn aufgrund von Drittbedenken die Entscheidungen vorab von den Gerichten im einstweiligen Rechtsschutz überprüft und die Entscheidung über den Widerspruch daher bis zur gerichtlichen Entscheidung abgewartet wird, was in der Regel der Fall ist .
Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens können künftig direkte Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen vor dem erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgericht Baden-Württemberg erhoben werden. „Wir müssen eine gezielte Effizienzsteigerung dort erreichen, wo es wirklich darauf ankommt. Und zwar beim Verwaltungsgericht, das für diese Streitigkeiten in erster Instanz zuständig ist. Hier müssen wir mit ausreichend Personal eine Spezialisierung auf solch komplexe Prozesse ermöglichen“, sagt Gentges.
Inspiriert von Landesregierung BW