Der Corona-Rückzahlungszuschuss für Schausteller, Markthändler und die Eventbranche wird 2021 mit deutlich verbesserten Finanzierungsbedingungen fortgesetzt. Beispielsweise wird der maximale Finanzierungsbetrag auf 300.000 Euro erhöht und andere Sektoren in die Finanzierung einbezogen.
Der Corona-Rückzahlungszuschuss für die Showman-Branche und Markthändler, die Event-, Messe- und Eventbranche sowie die Taxi- und Mietwagenbranche wird 2021 mit deutlich verbesserten Finanzierungsbedingungen fortgesetzt. Der Ministerrat beschloss am 27. April 2021.
Beispielsweise wird der maximale Finanzierungsbetrag von 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Unternehmen verdoppelt. Dafür stehen bis Juni 2021 rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung. Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Wir werden weiterhin zu unseren Dienstleistungsunternehmen stehen. Die Koronapandemie trifft sie besonders hart. Deshalb setzen wir nicht nur den Rückzahlungszuschuss fort, sondern verbessern auch die Bedingungen deutlich. „Aufgrund der laufenden Schließungen in den letzten Monaten befinden sich viele Unternehmen in einer Situation, die ihre Existenz bedroht. Hinzu komme die mangelnde Planungssicherheit, fügte Hoffmeister-Kraut hinzu.
Vermeiden Sie Insolvenzen und sichern Sie Ihren Lebensunterhalt
„Es ist einfach nicht zu sagen, wann eine signifikante Erholung der wirtschaftlichen Situation zu erwarten ist, insbesondere in der Messe-, Event- und Eventbranche sowie im Showman-Handel und bei Markthändlern. Und anders als in vielen anderen Branchen können die Umsatzverluste nicht aufgeholt werden. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir die Unternehmen weiterhin unterstützen und auf ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Der Rückzahlungszuschuss hilft, Insolvenzen abzuwenden und den Lebensunterhalt zu sichern. Insbesondere die Verdoppelung des maximalen Finanzierungsbetrags auf 300.000 Euro ist ein wichtiges Signal. Darüber hinaus werden erstmals andere Bereiche persönlicher, abenteuerlicher und freizeitorientierter Dienstleistungen, die von der Corona-Krise schwer betroffen sind, in die Finanzierung einbezogen.
Bewerbungsschluss ist der 31. August
Wie das vorherige Programm schließt das staatliche Förderprogramm für den Rückzahlungszuschuss Corona II im Jahr 2021 eine Finanzierungslücke Überbrückungshilfe III. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss für die Rückzahlungsraten für Geschäftskredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen der Vermögenswert dem Mieter oder Leasingnehmer zugeordnet wird, sowie für Geldmarktkredite unterstützt. Das Programm kann mit der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung und den Löhnen des fiktiven Unternehmers des Staates kumuliert werden. Die Rückzahlungsraten werden von Januar 2021 bis Juni 2021 finanziert. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Das bisherige Programm, der Corona-Rückzahlungszuschuss, konnte vom 24. September 2020 bis zum 24. Februar 2021 beantragt werden. Die im Jahr 2020 gemäß den regulären Rückzahlungsplänen fälligen Rückzahlungsraten, insbesondere für Investitionen und für das Betriebskapital, wurden am finanziert frühestens ab der Genehmigung von Darlehen. Der maximale Förderbetrag pro Antragsteller betrug 150.000 Euro. Im Januar wurde das Programm um bewährte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing erweitert.
Geplante Innovationen
Für das Corona-Rückzahlungszuschussprogramm sind folgende Neuerungen geplant:
- Der Finanzierungssatz für die Rückzahlungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021 wird von 40 auf 50 Prozent erhöht – also um ein Viertel gegenüber dem Rückzahlungszuschuss 2020.
- Der maximale Förderbetrag wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Antragsteller verdoppelt.
- Für die Taxi- und Mietwagenbranche wird der Corona-Rückzahlungszuschuss ebenfalls von maximal zwei auf bis zu vier Fahrzeuge verdoppelt.
Neben den Branchen, die vom vorherigen Programm unterstützt wurden, sind die Showman-Handels- und Markthändler, die Event-, Messe- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagenfirmen, andere von der Corona-Krise schwer betroffene Dienstleistungszweige des Sports, wie z Als Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen und Skiliftbetreibern oder Fitnessstudios sind Unterhaltungsveranstaltungen wie Vergnügungs- und Abenteuerparks in der Finanzierung mit dem Rückzahlungszuschuss enthalten.
Das staatliche Förderprogramm für den Rückzahlungszuschuss Corona II soll nun so schnell wie möglich mit den bewährten Partnern, dem Industrie- und Handelskammern als Rezensenten und die L Bank als Lizenzierungsstelle implementiert.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen: Corona-Rückzahlungszuschuss
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