Bildung & Wissenschaft

Fischer engagiert sich für Schulinklusion

Die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer hat die Äußerungen zweier AfD-Politiker zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen kritisiert. Die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sei ein Menschenrecht.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, hat sich deutlich zu den Äußerungen zweier AfD-Politiker zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen geäußert. In ihren Sommerinterviews fordern der Thüringer Chefs der Alternative für Deutschland (AfD) und der baden-württembergische AfD-Fraktionschef, Kinder mit Behinderungen nicht mehr an Regelschulen zu unterrichten. Diese Forderung stößt bei Fischer auf entschiedenen Widerspruch.

Jedes Kind hat ein Recht auf Inklusion, überall. Dies ist ein Grund- und Menschenrecht, das nicht verhandelbar ist. Fischer weist darauf hin, dass es bedenklich ist, wenn Menschen mit Behinderungen 14 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) die Schultür vor der Nase zugeschlagen wird und sie auf Sonderstrukturen verwiesen werden. Solche Forderungen offenbaren Vorurteile, überkommene Ansätze und Vorstellungen sowie ungenügende Kenntnisse über die Rechte und Möglichkeiten jedes einzelnen Menschen und einer gelungenen Inklusion. Derartige Forderungen zeugen von begrenzter bildungs-, sozial- und arbeitsmarktpolitischer Kompetenz, grenzen aus und sortieren Kinder und Familien aus. Statt diese Belastungen zu erhöhen, sollten sich Politiker dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden und ein gerechtes, zeitgemäßes und kluges Bildungssystem geschaffen wird.

Im Jahr 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den mittlerweile 185 Staaten ratifiziert haben. Deutschland hat die Konvention im Jahr 2009 unterzeichnet und anerkannt. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet das Land, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit, Sport, Gesundheit oder Mobilität konsequent umzusetzen.

Siehe auch  Zwischenbilanz der Hauptkontrollen

Artikel 24 und Artikel 7 der UN-BRK in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Stattdessen müssen sie gleichberechtigt mit anderen nichtbehinderten Kindern Zugang zu inklusivem, hochwertigem und kostenlosem Unterricht erhalten. Es müssen geeignete Vorkehrungen getroffen und die notwendige Unterstützung geleistet werden, um eine angemessene Bildung zu ermöglichen. Demzufolge haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen das Recht auf eine diskriminierungsfreie inklusive Beschulung.

Das Recht, die allgemeine Schule zu besuchen, ist ein Teilhabeanspruch, der eingelöst werden muss. Bildungsgerechtigkeit bedeutet auch, dass Kinder mit Behinderungen wohnortnah allgemeine Schulen besuchen können, die entsprechend ausgestattet sind. Es ist wichtig, dass diese Schulen den Bedürfnissen aller Kinder gerecht werden und nicht auf exklusive Strukturen verweisen. Es ist von großer Bedeutung, dass Kinder, Eltern und Lehrkräfte Unterstützung erhalten, um ein gemeinsames Aufwachsen, Lernen und Zusammenleben zu ermöglichen. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass Kinder in homogenen Klassen erfolgreich lernen. Es gibt hingegen keine bekannte Studie, die belegt, dass Kinder in homogenen Klassen besser lernen, obwohl dies oft behauptet wird. Eine ausreichende Infrastruktur, inklusiver Unterricht und kleinere Klassen kommen allen zugute.

Die Äußerungen der AfD-Politiker zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen werden von der Landes-Behindertenbeauftragten Simone Fischer scharf kritisiert. Sie weist darauf hin, dass die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ein Grund- und Menschenrecht ist und nicht verhandelbar ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Es ist von großer Bedeutung, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden, um eine inklusive und gerechte Bildung für alle Kinder zu ermöglichen.

Siehe auch  Gewinnbringender bildungspolitischer Austausch mit Hamburg

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"