Das Einheitliche Europäische Patentgericht soll mit einer örtlichen Kammer nach Mannheim kommen. Zunächst stimmt der Bundesrat über das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ab, das im Bundestag mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde.
Das Einheitliche Europäische Patentgericht mit einer örtlichen Kammer in Mannheim könnte morgen Realität werden. Nachdem der Bundestag am 26. November 2020 das Gesetz über das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet hatte, das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am Freitag, 18. Dezember, jetzt abgeschlossen sein. Bereits 2017 wurde das Zustimmungsgesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet, jedoch nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, weshalb es durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst für nichtig erklärt wurde.
Neue örtliche Kammer in Mannheim geplant
Justiz- und Europaminister Guido Wolf sagte: „Die morgige Überweisung an den Bundesrat könnte den Grundstein für einen langen Prozess legen und den Weg für das Europäische Einheitspatent ebnen. Darauf sind wir in Mannheim gut vorbereitet. Ich freue mich, dass die Theorie endlich zur Praxis geworden ist und dass Mannheim eine zentrale Rolle im europäischen Patentsystem spielen kann, das seit den 1960er Jahren angestrebt wird. Mannheim ist bereits ein international anerkannter Patentgerichtsstandort, der mit der örtlichen Kammer des Mannheims verbunden ist Einheitliches Europäisches Patentgericht wird weiter ausgebaut. „“
Die neue örtliche Kammer in Mannheim befindet sich in den Räumlichkeiten von Verwaltungsgericht. Die ersten Verfahren werden erst Ende nächsten Jahres erwartet, aber der Sitzungssaal, die Besprechungsräume und das Arbeitszimmer sind bereits verfügbar und mit der neuesten IT-Technologie ausgestattet. Die Bank der örtlichen Kammer in Mannheim wird von drei Richtern besetzt sein, von denen zwei deutsche Staatsbürger sein müssen. Der dritte Richter muss aus einem anderen Vertragsstaat des Unified Patent Court (UPCA) stammen. Ein europaweites Bewerbungsverfahren für die Positionen der Richter wurde durchgeführt. Wir suchten erfahrene Patentrichter wie die bei Amtsgericht Mannheim in den beiden Patentkammern und bei Oberlandesgericht Karlsruhe sind im Patentsenat aktiv.
Einheitliches Europäisches Patentgericht
Das Einheitliche Patentgericht ist eine unabhängige Patentgerichtsbarkeit, die auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen 26 europäischen Mitgliedstaaten gegründet wurde. Sie wird unter anderem für Streitigkeiten über das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung verantwortlich sein. Dieses einheitliche Patent wird künftig neben nationalen Patenten und klassischen europäischen Patenten bestehen.
Das Einheitliche Patentgericht wird aus zwei Rechtsakten bestehen: In erster Linie wird es eine zentrale Kammer mit Sitz in Paris und Zweigstellen in London und München geben. In Deutschland werden vier lokale Kammern mit Sitz in Mannheim, München, Hamburg und Düsseldorf eingerichtet. Die Berufungsinstanz des Gerichts wird ihren Sitz in Luxemburg haben.
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