Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart ist die neu ernannte Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt. Nach der Unterzeichnung eines gemeinsamen Beschlusses von Staat und Universitäten ist die Einrichtung eines Vertrauensrechtsanwalts ein weiterer Baustein des Ministeriums zur Bekämpfung sexueller Belästigung und Gewalt.
Bereits im Sommer haben das Wissenschaftsministerium und die Universitäten mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution ein klares Signal gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gesetzt. Die Einrichtung eines Vertrauensrechtsanwalts ist ein weiterer Bestandteil der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung von sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Am 15. November 2020 ernennt das Wissenschaftsministerium die Stuttgarter Rechtsanwältin Michaela Spandau als Vertrauensanwalt für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt.
„Ich freue mich sehr, dass wir in Michaela Spandau eine sehr erfahrene und bewährte Anwältin im Bereich des Strafrechts und insbesondere des Sexualstrafrechts sowie des Opferschutzes als vertrauenswürdige Anwältin für unsere Abteilung gewinnen konnten. Zum Glück wird Frau Spandau auch für Workshops mit den Kontaktpersonen für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt zur Verfügung stehen, um über individuelle Themen zu diskutieren “, sagte der Wissenschaftsminister Theresia Bauer anlässlich der Bestellung.
Mit der Ernennung eines Vertrauensanwalts berücksichtigt das Ministerium den bestehenden Beratungsbedarf der Institutionen und der dortigen Ansprechpartner zu den Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt. Auf der anderen Seite haben die Betroffenen nun die Möglichkeit, sich direkt an einen externen Vertrauten zu wenden. Der Schwerpunkt der Aktivität liegt auf der ersten Rechtsberatung zu einem bestimmten Thema. Der Vertrauensanwalt kann anonym kontaktiert werden und garantiert auf Anfrage das Rechtsgeheimnis. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse. Die Maßnahme sollte auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich der sexuellen Belästigung besser zu quantifizieren.
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Inspiriert von Landesregierung BW