Der Zugang ausländischer Fachkräfte zum Arbeitsmarkt Baden-Württemberg wird weiter erleichtert: Das Landtag hat zwei Gesetze verabschiedet, die die Verwaltungsverfahren vereinfachen und Kriterien für Zugangsbeschränkungen festlegen.
Das Landtag Baden-Württemberg hat zwei Gesetze verabschiedet, mit denen die Landesregierung den Zugang ausländischer Fachkräfte zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt weiter erleichtern wird. Zum Beispiel sollten Pädagogen aus Drittländern künftig auch in der Lage sein, ihre Qualifikationen schneller zu erkennen, wenn sie das sogenannte beschleunigte Facharbeiterverfahren nach dem Gesetz über die Einwanderung von Facharbeitern anwenden. Bisher war dieses Verfahren nur für bundesrechtlich geregelte Berufe möglich, beispielsweise im Handwerk und in der Krankenpflege, nicht jedoch für staatlich geregelte Berufe, insbesondere im Bildungsbereich.
Beschleunigen Sie die Erkennung
„Die berufliche Anerkennung in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Mit Hilfe unseres fortschrittlichen Rechtsrahmens haben wir eine effiziente, umfassende Beratungsstruktur geschaffen. Für mehr als 30.000 Menschen mit ausländischen Qualifikationen hat dies seit 2014 den Weg zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt als anerkannter Spezialist geebnet “, sagte der Minister für Soziales und Integration Manne Lucha. „Auf diese Zahlen können wir stolz sein – wir setzen die Erfolgsgeschichte der beruflichen Anerkennung in Baden-Württemberg fort. Aus meiner Sicht ist dies eine erfolgreiche Integrationspolitik! „“
Um dies zu erreichen, werden die Verwaltungsverfahren in einzelnen Punkten vereinfacht. Insbesondere können bestimmte Nachweise weggelassen werden, wenn bereits eine Anerkennungsberatungsstelle beteiligt war.
Mehr Transparenz mit Zugangsbeschränkungen
Ein weiteres neues Gesetz schreibt Kriterien für Staat, Behörden und Kammern vor, wenn sie den Zugang zu oder die Ausübung von Berufen einschränken wollen. Dieser Katalog von Mindestkriterien soll sicherstellen, dass die Vorschriften verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind. Der Test ist dann in einer Datenbank zu dokumentieren. Damit setzt der Staat Anforderungen um, die die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im europäischen Binnenmarkt weiter stärken sollen. Aufgrund dieser Freizügigkeit leben und arbeiten über 900.000 Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Baden-Württemberg.
Minister Lucha fuhr fort: „Professionelle Regulierung und berufliche Anerkennung sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir wollen – nicht zuletzt im Gesundheitswesen – unsere fundierten Standards sichern, gleichzeitig aber auch Fachleuten, die anderswo ihren Abschluss gemacht haben, die Möglichkeit geben, mit uns zusammenzuarbeiten IQ-Netzwerk Hervorragend positioniert, was die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund verbessert.
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Inspiriert von Landesregierung BW