Dr. Ute Geisenberger wurde zur Bundesrichterin am Bundesfinanzhof gewählt. Sie ist ausgewiesene Expertin in Steuerfragen und verfügt über bemerkenswerte Erfahrung.
Des Bundesfinanzhof bekommt eine weitere Richterin aus Baden-Württemberg: Der Ausschuss für die Richterauswahl hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 Dr. Ute Geisenberger zur Bundesrichterin gewählt. Sie ist derzeit bei Finanzgericht Baden-Württemberg beschäftigt.
Justiz- und Migrationsminister Baden-Württemberg Marion Gentges sagte: „Frau Dr. Geisenberger ist eine ausgewiesene Expertin in Steuerfragen und verfügt über bemerkenswerte Erfahrung. Sie ist für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Bundesrichterin am Bundesfinanzhof bestens geeignet. Ich freue mich daher sehr über die Wahl und gratuliere Ihnen im Namen der baden-württembergischen Justiz.“
Dr. Ute Geisenberger
dr Nach dem Abitur studierte Ute Geisenberger zunächst Steuerrecht an der Hochschule Ludwigsburg – Hochschule für Finanzen und legte 1999 erfolgreich die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung Baden-Württemberg ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und ihrem Referendariat war sie ab 2006 als Rechtsanwältin tätig, zuletzt als Fachanwältin für Steuerrecht sowie als Steuerberaterin. 2014 begann sie ihre juristische Laufbahn am Finanzgericht Baden-Württemberg. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Juni 2015 bis Ende 2017 an der Bundesverfassungsgericht Seit 2018 ist sie wieder Richterin am Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im Richterwahlausschuss sind die 16 zuständigen Landesminister und 16 vom Bundestag gewählten Mitglieder vertreten. Die Wahl ist geheim, es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Inspiriert von Landesregierung BW