Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Kreis Emmendingen und in anderen Bundesländern werden die Untersuchungen bei Wildschweinen und in der Frei- und Freilandhaltung von Hausschweinen intensiviert. Der Antrag auf Verkürzung der Dauer der Sperrzonen wurde von der Kommission der Europäischen Union abgelehnt.
„Der Ausbruch von Afrikanische Schweinepest (ASF) in einer Hausschweineherde im Landkreis Emmendingen hat uns gezeigt, welche gravierenden Folgen das Auftreten des Virus für unsere Schweinebetriebe hat. Glücklicherweise wurde das Virus nicht in andere Schweinebetriebe oder in die Wildschweinpopulation in Baden-Württemberg eingeschleppt. Aktuell wurden jedoch Anfang Juli 2022 weitere Ausbrüche in Niedersachsen und Brandenburg festgestellt. Dies ist berechtigter Anlass zur Sorge und erfordert dementsprechend strenge Maßnahmen“, so die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hukam Freitag, 15. Juli 2022.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage in Deutschland mit weiteren Ausbrüchen in Niedersachsen und Brandenburg hat die Kommission der Europäischen Union den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Verkürzung der Sperrzonen in Baden-Württemberg abgelehnt. Die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen gelten daher weiterhin bis zum 25.08.2022.
Die Kontrolle im ganzen Land verstärken
„Die Kontrollen in Freilandhaltung und Freilandhaltung von Hausschweinen sollen bundesweit intensiviert werden. Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei freilaufenden Hausschweinen haben in der Vergangenheit das besondere Gefährdungspotential aufgezeigt. Diese Einschätzung wird gestützt durch die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institut unterstützt. Neben der Entnahme von Proben im Rahmen der klinischen Untersuchung des Schweinebestandes liegt das Hauptaugenmerk auf der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Diese sind von großer Bedeutung, um den Eintrag von ASP in Hausschweinebestände zu verhindern und sind eine Grundvoraussetzung für die Verbringungsgenehmigungen für Schweine nach Festlegung der Sperrzonen“, stellte Minister Peter Hauk klar.
Der Minister riet allen Schweinehaltern: „Prüfen Sie vorab Ihre Biosicherheitsmaßnahmen! Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsdienste unserer Biosicherheitsteams unter Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse befinden sich in Fellbach und Aulendorf! Eine ausführliche Beratung und anschließende Beseitigung identifizierter Schwachstellen kann den Eintrag von ASP-Viren in Schweinebestände verhindern und so die Betriebe vor einem Ausbruch der Krankheit und den damit verbundenen Maßnahmen schützen.
Bei einem ASP-Viruseintrag in die Wildschweinpopulation sind die Auswirkungen auf die Schweinebetriebe und die Jäger in den betroffenen Gebieten noch länger und umfangreicher und bekämpfungsintensiver, als es ein begrenzter Ausbruch in einer Hausschweinpopulation zur Folge hätte.
Negative Auswirkungen auf die Jagd sollten vermieden werden
„Um die Schweinehaltungen in Baden-Württemberg bestmöglich zu schützen und negative Auswirkungen auf die Jagd zu vermeiden, ist es notwendig, einerseits das Wildschweinmonitoring risikoorientiert zu verstärken und andererseits die Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweinebetrieben zu intensivieren, insbesondere Freilandhaltung und Freilandhaltung sollten verstärkt in das behördliche Monitoring einbezogen werden“, erklärt Minister Peter Hauk.
Die Anzahl der erforderlichen Überwachungsproben für Wildschweine in den Bezirken um den Ausbruch in Forchheim und bundesweit wurde noch einmal deutlich erhöht. In den ausgewiesenen Sperrzonen besteht eine umfassende Untersuchungspflicht für gesund geschossene, verunfallte, krank getötete oder gestürzte Wildschweine. „Die Jägergemeinschaft spielt mehr denn je eine wichtige Rolle bei der Früherkennung und Bekämpfung der Krankheit bei Wildschweinen. Daher danke ich den Jägern für ihre Unterstützung und ihr Engagement“, sagte Minister Peter Hauk.
Auch die Erforschung von Fallwild ist bundesweit von zentraler Bedeutung. Finden Spaziergänger oder Jogger bei ihrem Waldbesuch ein totes Wildschwein, werden sie gebeten, dieses auf keinen Fall zu berühren und den Fundort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit
Am 25. Mai 2022 wurde in einer Freilandhaltung für Hausschweine im Kreis Emmendingen ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Die Haltung von Schweinen in sogenannter Freiland- und Freilandhaltung weist ein deutlich höheres Risiko des Eintrags des ASP-Virus auf als die reine Stallhaltung. Es ist auch möglich, dass sich die Wildschweinpopulation aus einer infizierten Freilandhaltung oder Freilandhaltung ansteckt.
Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und kann in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere monatelang überleben. Anfällig sind Haus-, Wild- und Warzenschweine. Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, also eine Krankheit, die von Tieren auf Menschen oder umgekehrt übertragen werden kann. Daher besteht beim Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Verluste, insbesondere durch die Handelsbeschränkungen für lebende Nutzschweine und deren Produkte, wird diese Tierseuche mit staatlichen Maßnahmen bekämpft.
Inspiriert von Landesregierung BW