In Donaueschingen wurde bei Schwänen offiziell das Vogelgrippevirus diagnostiziert. Die örtlichen Behörden erteilen Allgemeinverfügungen und die Biosicherheitsmaßnahmen sind dringend einzuhalten.
„Für ein paar Wochen Vogelgrippe in Europa und Deutschland, vor allem an der Nord- und Ostseeküste, bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel und gehaltenen Vögeln bereits vermehrt nachgewiesen. Bei vier in einem Gewässer bei Donaueschingen verstorbenen Schwänen wurde am Wochenende vom Landratsamt Schwarzwald-Baar die Vogelgrippe durch das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1 diagnostiziert. Dass Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Prüfungsergebnisse der Chemie- und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg Bestätigt. Das Risiko weiterer Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln ist daher im Land als hoch einzustufen“, so der Minister für Ernährung, ländliche Räume und Verbraucherschutz Peter Hauk.
Das weitere Vorgehen legen die zuständigen Kommunen im Rahmen einer Allgemeinverfügung fest. Der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Kreis Tuttlingen sind von der geografischen Lage des Standorts betroffen.
Biosicherheitsmaßnahmen müssen dringend befolgt werden
„Geflügelhalter sind aufgerufen, ihre Tiere so gut wie möglich vor einer Seuche bei ihren Nutztieren zu schützen. Insbesondere der Kontakt zwischen Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln mit Wildvögeln sowie die Einschleppung von Viren in die Haustierpopulation über Einstreu, Futtermittel und Trinkwasser muss in jedem Fall verhindert werden. Die Tiere sollten nach Möglichkeit im Stall oder unter Schutzausrüstung gehalten werden. Auf diese Weise soll das Eindringen der Krankheit in Geflügelbestände und andere Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Regelmäßig und dauerhaft Anfang November 2021 Minister Hauk hatte die Geflügelzüchter sensibilisiert und sie aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um die Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern. Minister Hauk wiederholte diese Forderung eindringlich. Dies ist eine der wenigen Möglichkeiten, die Ausbreitung der Epidemie auf Geflügelbestände zu verhindern. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon, ob die Tiere zu gewerblichen Zwecken oder zu Freizeitzwecken gehalten werden, beim zuständigen Veterinäramt gemeldet und angemeldet werden müssen.
Nähern Sie sich nicht kranken oder toten Tieren
Die Bürger werden gebeten, tote oder erkrankte Wild- und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern (LRA) oder Bürgermeisterämtern der Stadtbezirke zu melden. Sie organisieren die Sammlung und Probenahme von toten Tieren, um die Ausbreitung des Virus im Land festzustellen. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, gefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Im Hinblick auf die Übertragung des Virus auf den Menschen wird laut Robert-Koch-Institut als Risiko eingeschätzt sehr niedrig bewertet.
Schwere Infektionskrankheit bei Vögeln
Die Vogelgrippe (AI) ist eine Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch Influenzaviren verursacht wird. Eine besonders schwere Form der Erkrankung mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und anderen Vögeln wird als „klassische Aviäre Influenza“ bezeichnet.
Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für ihre niedrig pathogene Form. Die niedrig pathogenen Influenzaviren können bei Nutzgeflügel wie Hühnern und Puten in die hochpathogene Form und damit die klassische Vogelgrippe übergehen, was zu erheblichen Tierverlusten führt.
Seit Mitte Oktober wurden vermehrt HPAIV-infizierte Wildvögel in Deutschland an der Nord- und Ostseeküste sowie vereinzelt in Mittel- und Süddeutschland gefunden, sowie erste Eintragungen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in Nord- und Ostdeutschland . Das Risiko einer Verbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln und einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird daher als hoch eingestuft. Geflügelhaltern wird daher dringend empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Bei Fragen können Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden.
In der Vogelgrippeverordnung geregelte Biosicherheitsmassnahmen
Die Biosicherheits- und Hygienevorschriften für Geflügelhalter liegen insbesondere in der Regulierung der Vogelgrippe und in der Viehverkehrsverordnung, geregelt.
Das Ministerium rät Geflügel- und anderen Vogelhaltern im Land, sich an das jeweils zuständige Veterinäramt zu wenden, sofern sie Geflügel oder andere Vögel in Volieren, Freilandhaltung oder Freilandhaltung halten und bei Ausbruch einer Seuche in der Nähe ihres Haltungsbereiches eine Ausnahmegenehmigung vorliegt Stall benötigen. Dies gilt auch für Geflügelbetriebe und Zuchtbetriebe, die Tiere oder daraus gewonnene Produkte vermarkten und sich im Falle eines Seuchenausbruchs in einem Sperrgebiet befinden.
Friedrich-Loeffler-Institut: Vogelgrippe (AI) / Vogelgrippe
Friedrich-Loeffler-Institut: Tierseuchen-Informationssystem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Bekämpfung der Vogelgrippe in Deutschland
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Vogelgrippe
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Inspiriert von Landesregierung BW