Wirtschaft

Die Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie wird fortgesetzt

Die Landesregierung hat die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomiebranche für das erste Quartal 2021 verlängert. Anträge können voraussichtlich von der achten Woche bis zum 28. April 2021 eingereicht werden.

Der Ministerrat hat die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomiebranche als lebendige Alternative zur Bundesüberbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 verlängert. Der Staat nutzt damit das bewährte Instrument der Stabilisierungshilfe, mit dem mehr Im Jahr 2020 wurden mehr als 4.400 Hotels und Restaurants mit angepassten Finanzierungsbedingungen unterstützt. Stabilisierungshilfe II wird Unternehmen in der stark betroffenen Hotellerie zur Verfügung stehen, deren Fortbestand mit Bridging Aid III nicht garantiert werden kann.

Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Auf Drängen des Staates hat die Bundesregierung die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III entscheidend verbessert. Damit erfüllt die Bundesregierung nun endlich die Bedürfnisse der meisten Filialen des Landes. Mir ist bekannt, dass die betroffenen Unternehmen nach monatelangen Umsatzverlusten zunehmend unter Liquiditätsengpässen leiden und dass eine rasche Zahlung der angekündigten Hilfe dringend erforderlich ist. Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung heute mit der Überbrückung von III begonnen hat. „“

„Wir sehen immer noch eine Lücke in Bridging Aid III, insbesondere in familiengeführten Unternehmen der Hotellerie, die ihre Existenz mit Bridging Aid III nicht immer sichern können. Wir möchten diesen Gastbetrieben geeignete Unterstützungsmöglichkeiten bieten, indem wir die bewährte Stabilisierungshilfe fortsetzen. Unser Ziel ist es, dass alle Unternehmen der besonders stark betroffenen Hotellerie mit Hilfe der Bundesregierung oder des Landes die Krise überstehen. „“

Tourismusminister Guido Wolf: „Ich freue mich sehr, dass wir jetzt Klarheit haben: Die für die Hotel- und Gastronomiebranche bereitgestellten Mittel bleiben für die Branche erhalten. Wir starten das bundesweit einzigartige Stabilisierungsprogramm für 2021 neu, damit Gastronomen und Hoteliers aus Baden-Württemberg erneut dringend benötigte Hilfe beantragen können. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits 2020 Hilfe aus diesem staatlichen Programm erhalten haben. Dies sind wirklich gute Nachrichten, insbesondere für kleine Unternehmen mit niedrigen Fixkosten, die nicht von Bundeshilfe profitieren können. „“

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Die Stabilisierungshilfe II kann zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten beantragt werden. Alle Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die mindestens 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Aktivitäten im Hotel und Restaurant erzielen Industrie sind berechtigt, sich zu bewerben. Die Finanzierung wird anhand der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen berechnet und bis zum vollen Betrag des Liquiditätsengpasses im beantragten Finanzierungszeitraum gewährt. Die Liquiditätsberechnung muss von einem Dritten überprüft werden, beispielsweise einem Steuerberater oder einem Anwalt.

Eine neue Antragsanforderung in Stabilization Aid II besteht darin, dass der Zuschuss aus Stabilization Aid II mindestens zehn Prozent über dem arithmetischen Zuschuss aus Bridging Aid III liegen muss. Darüber hinaus können Antragsteller im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund dafür ist die Bundesverordnung, dass Zuschüsse von Bundesländern im gleichen Förderzeitraum vollständig mit Bundeszuschüssen verrechnet werden. Auf diese Weise können zeitaufwändige und kostspielige Bewerbungen in beiden Programmen vermieden werden, die aufgrund der Gutschrift der Bundesregierung zu keiner zusätzlichen Hilfe führen.

Anträge können voraussichtlich von der achten Woche bis zum 28. April 2021 eingereicht werden. Die Handels- und Industriekammern des Landes werden die Anträge annehmen und prüfen. Die eingehende Prüfung sowie die Genehmigung und Zahlung werden von der L-Bank durchgeführt.

Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie

Im Frühjahr 2020 hat die Landesregierung die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomiebranche beschlossen, um eine Welle von Insolvenzen auf breiter Front in dieser Branche zu vermeiden, die von den Folgen der Coronapandemie besonders stark betroffen ist. Die Stabilisierungsbeihilfe könnte für einen Förderzeitraum von bis zu drei Monaten zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 beantragt werden.

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Die von der Landesregierung am 9. Februar 2021 beschlossene Fortsetzung der Stabilisierungshilfe im ersten Quartal 2021 wird im gleichen Verfahren unter den gleichen Bedingungen als Stabilisierungshilfe II durchgeführt. Handelsunternehmen, Selbstständige und Sozialunternehmen aus der Hotel- und Gastronomiebranche, die als direkte Folge der Koronapandemie auf einen Liquiditätsengpass gestoßen sind, können sich weiterhin bewerben. Ein solcher Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausreichen, um die laufenden Material-, Personal- und Finanzkosten zu decken. Als Förderzeitraum kann ein Zeitraum von bis zu drei Monaten zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 gewählt werden.

Unternehmen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Gastronomiebereich erwirtschaften, erhalten eine Liquiditätsunterstützung von bis zu 3.000 Euro plus 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Für Unternehmen, die mindestens 30 bis 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Cateringsektor erwirtschaften, werden Mittel in Höhe von bis zu 2.000 Euro plus 1.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt bis zum vollen Betrag des im Antragszeitraum dokumentierten Liquiditätsengpasses.

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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