Auch in Baden-Württemberg wurde die Priorisierung der Impfstoffe von AstraZeneca für Impfungen in Arztpraxen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. In den Impfzentren gilt weiterhin die Priorisierung für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus.
Nach der Entscheidung der Konferenz der Gesundheitsminister Seit gestern, Donnerstag (6. Mai), wurde die Priorisierung des Impfstoffs von AstraZeneca in Baden-Württemberg für Impfungen in Arztpraxen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Aufgrund von Koronaimpfungen und vermehrten Anfragen gibt es derzeit einen großen Ansturm in Hausarztpraxen. Die Patienten sollten daher weiterhin geduldig sein. Auch wenn die Priorisierung für AstraZeneca in der Arztpraxis aufgehoben wurde, bleibt die Impfstoffmenge begrenzt. In den Impfzentren gilt weiterhin die Priorisierung für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus.
Die Priorisierung in Impfzentren gilt weiterhin
„Ich begrüße die Aufhebung der Priorisierung von AstraZeneca, da viele Arztpraxen Gespräche mit ihren Patienten und Vorbehalte melden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, den 7. Mai in Stuttgart. „Andererseits gibt es aus den Impfzentren in Baden-Württemberg keine Hinweise darauf, dass es bei AstraZeneca-Terminen ungewöhnlich viele Stornierungen gibt. Zu Recht, denn der Impfstoff ist hochwirksam und sicher. Ich habe mich damit impfen lassen “.
Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin die Priorisierung für alle Impfstoffe in den Impfzentren in Baden-Württemberg, da der Impfstoff noch nicht für alle ausreicht, die heute geimpft werden möchten. „Durch die Beibehaltung der Priorisierung in den Impfzentren stellen wir sicher, dass der Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen im Mai weiterhin Vorrang hat. Wir werden weiterhin mehr Impfstoffe auf Bundesebene befürworten. Bei AstraZeneca wird die Priorisierung in Arztpraxen jetzt von den behandelnden Ärzten selbst vorgenommen, schließlich kennen sie ihre Patienten am besten “, fuhr Minister Lucha fort.
Impfintervall zwischen erster und zweiter Impfung
Wenn die Impfung in der Praxis durchgeführt wird, kann der Impfarzt das Intervall zwischen der ersten und zweiten Impfung nach der Entscheidung der Konferenz der Gesundheitsminister in Absprache mit dem Patienten frei bestimmen. Nach der Zulassung des Impfstoffs ist ein Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen möglich.
In den Impfzentren gilt weiterhin das festgelegte Impfintervall von zwölf Wochen zwischen der ersten und zweiten Impfung. Ob und wie ein variables Zeitintervall zukünftig technisch im Terminbuchungstool implementiert werden kann, wird derzeit geprüft. Auch wenn bereits ein zweiter Impftermin gebucht wurde, kann dieser nicht vorgezogen werden. Die staatlichen Impfzentren erhalten von der Bundesregierung nur sehr begrenzte Mengen an AstraZeneca, insbesondere so viel, wie für die jeweiligen zweiten Impfungen in einer Woche erforderlich sind. Dies bedeutet, dass nicht genügend Impfstoff verfügbar ist, um Termine in frühere Wochen zu verschieben.
Impfzentren stellen täglich neue Rekorde auf
Die Impfzentren und mobilen Impfungsteams des Landes sind am Donnerstag, den 6. Mai 2021 geöffnet Insgesamt wurden 58.222 Impfungen durchgeführt – ein neuer Tagesrekord. In den nächsten Tagen ist auch mit den 3.500.000. Erste Impfung in Baden-Württemberg zu erwarten. Bis einschließlich Donnerstag hatten 3.419.328 Menschen bereits eine Erstimpfung in den Impfzentren und in Privatpraxen erhalten. Jede nach Baden-Württemberg kommende Impfdosis wird schnell geimpft.
Informationen zur Koronaimpfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen
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