Die Flugärger-App wurde mit neuen Funktionen aktualisiert, um die persönlichen Passagierrechte geltend zu machen. Verbraucher können nun einfach und kostenlos Ansprüche prüfen und geltend machen und den Prozess mit der zuständigen Schiedsstelle über die App organisieren.
Die Flugbelästigungs-App der Verbraucherberatungsstelle Nordrhein-Westfalen ist jetzt noch benutzerfreundlicher. Ab sofort bietet es zusätzliche Funktionen zur Geltendmachung persönlicher Passagierrechte. Auf diese Weise können Ansprüche bereits geprüft werden, wenn ein zukünftiger Flug – beispielsweise aufgrund von Corona-Beschränkungen – von der Fluggesellschaft storniert wird oder nicht angenommen werden soll.
Die Flugreiz-App wurde im Oktober 2019 vom Verbraucherzentrum Nordrhein-Westfalen und vom Landesregierung von Nordrhein-Westfalen finanziert. Mit der App können Reisende die Ticketkosten bequem und legal mit wenigen Klicks von der Fluggesellschaft zurückfordern und weitere Ansprüche geltend machen. Die App wurde unter Beteiligung der Verbraucherschutzministerien der Bundesländer aktualisiert Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein in kurzer Zeit durch die Verbraucherberatungsstelle NRW erweitert.
Machen Sie Ansprüche einfach und kostenlos geltend
Aufgrund der Koronapandemie mussten ab März 2020 Tausende von Reisen und Flügen abgesagt werden. Dies traf nicht nur die Reisebranche schwer. Bis heute warten viele Verbraucher darauf, dass die Fluggesellschaften ihre Vorauszahlungen für nicht unternommene Reisen erstatten. Nach dem Update können Ansprüche nun einfach und kostenlos geprüft und geltend gemacht werden: Jeder, der von einer Stornierung betroffen ist, kann nun herausfinden, ob er die Kosten für den gesamten Rückflug geltend machen kann. Wenn Sie erwägen, Ihr Ticket aufgrund einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen selbst zu stornieren, bietet Ihnen die Flugärger-App auch wichtige Informationen: Ist es ratsam, den Flug sofort selbst zu stornieren? Und worauf muss ich achten, um nicht mit den Kosten belastet zu werden? Wer bereits storniert hat, kann mit der App Steuern und Gebühren sowie in einigen Fällen Teile des Flugpreises zurückfordern.
Übermittlung an die zuständige Schiedsstelle
Oft reagieren die Fluggesellschaften überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig auf die Anforderungen der Flugreisenden. Die App führt die Benutzer dann direkt zur zuständigen Schiedsstelle – eine kostenlose Alternative zu Inkassodiensten. Im Falle der Schiedsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) Zahlreiche Informationen aus der App werden nun automatisch in das Söp-Formular übertragen. Mit Hilfe eines Terminalarms und einer Verlaufsansicht kann dieser Vorgang in der App organisiert werden. Die App hilft auch bei der Überbuchung und Änderung von Flugzeiten oder Abflugorten. In diesen Fällen von verweigertem Boarding berechnet die App Ansprüche basierend auf der Fluggastrechtsverordnung: Bis zu 600 Euro über einen Ersatzflug oder den Flugpreis sind möglich. Eine Erstattung zusätzlicher Hotel- oder Reisekosten ist ebenfalls möglich. Die Flugreiz-App wird in den kommenden Monaten von der Verbraucherberatungsstelle Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.
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Inspiriert von Landesregierung BW