
Die Antragsphase für die Fußgängerkontrollen 2021 hat begonnen. Bei den Fußgängerkontrollen mit lokalen Politikern, Verwaltungen und Experten erarbeiten die Bürger Vorschläge, wie das Gehen in ihrer Gemeinde attraktiver und sicherer gemacht werden kann.
Der Verkehrsminister forderte „mehr Zusammengehörigkeit im Straßenverkehr“ und gegenseitige Rücksichtnahme Winfried Hermann zu Beginn der Bewerbung für Fußgängerkontrollen 2021 namens. Der Grund: Der öffentliche Raum ist begrenzt und Wege und Straßen sind nicht immer optimal für Fußgänger ausgelegt. Folge: Wiederkehrende Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.
„Gerade in Zeiten der Pandemie schätzen viele Menschen das Gehen im Alltag wieder als nachhaltiges Verkehrsmittel“, betonte der Verkehrsminister. „Mit den Fußgängerkontrollen wollen wir mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten, um Konflikte zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu mildern und zu lösen“, sagte der Minister. „Fußgängern muss ausreichend Platz eingeräumt werden – auch um zu kommunizieren und zu verweilen.“ Das Verkehrsministerium lädt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein, an den Fußgängerkontrollen 2021 unter dem Motto „Mehr Zusammengehörigkeit im Straßenverkehr“ teilzunehmen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2021. Insgesamt werden zehn Gemeinden ausgewählt.
Sensibilisierung für den Fußgängerverkehr
Seit 2015 haben mehr als 60 Gemeinden an den Fußgängerkontrollen teilgenommen. Ziel der Kontrollen ist es, Politiker, Administratoren und die Öffentlichkeit für den Fußgängerverkehr zu sensibilisieren. Gemeinsam mit der lokalen Politik und Verwaltung sowie Experten analysieren die Bürger die Fußgängerverkehrssituation in ihrer Gemeinde. Zunächst werden die Stärken und Schwächen gemeinsam erfasst. Die Teilnehmer erarbeiten dann Vorschläge, wie Wanderwege in Zukunft attraktiver und sicherer gemacht werden können. Bei den Fußgängerkontrollen werden die ausgewählten Gemeinden vom Fachbüro Karlsruhe überprüft Planersocietät betreut und unterstützt. Das Land trägt die Kosten.
Für die diesjährige siebte Runde des Fußgängerchecks können sich Einstiegsgemeinden bewerben, die mit der Förderung des Fußgängerverkehrs beginnen möchten, sowie Pioniergemeinden, die bereits ihre eigenen Konzepte für den Fußgängerverkehr umsetzen. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 30. April 2021. Im Mai werden die zehn teilnehmenden Gemeinden von einer Fachjury ausgewählt und im Juni 2021 bei einer Eröffnungsveranstaltung des Ministeriums öffentlich bekannt gegeben. Der Zeitpunkt und die Form der Durchführung der Fußgängerkontrollen im Jahr 2021 werden erforderlichenfalls an die aktuelle Koronasituation angepasst.
Verkehrsministerium: Fußgängerkontrollen für Baden-Württemberg
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Inspiriert von Landesregierung BW