Der Staat hat den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme im Bundesrat erfolgreich befürwortet. Die Verwendung automatischer Kennzeichenlesesysteme für die Strafverfolgung schafft mehr Sicherheit, da die Suche nach gefährlichen Kriminellen erleichtert wird.
„Der Bundesrat hat beschlossen, die Verwendung von automatischen Kennzeichenlesesystemen (AKLS) in die Strafprozessordnung aufzunehmen. Das macht unser Land noch sicherer – weil es unseren Sicherheitsbehörden leichter fällt, gefährliche Kriminelle zu fangen. Diese moderne Technologie entlastet unsere Polizisten. Gleichzeitig beeinträchtigt die Nutzung des AKLS nicht die bürgerlichen Freiheiten unschuldiger Bürger: Das automatische Kennzeichenlesesystem vergleicht das gescannte Kennzeichen nur mit den gesuchten Akten des Bundeskriminalamtes. Wenn das Ergebnis negativ ist, werden die Scandaten sofort gelöscht. Wir haben einen hohen Sicherheitsgewinn ohne Einschränkungen “, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl anlässlich der heutigen Entschließung in Bundesrat.
„Nach den Vorschriften der Polizeigesetz In Baden-Württemberg können wir derzeit nur automatische Kennzeichenlesesysteme zum Schutz vor Gefahren für hohe rechtliche Interessen wie Leib und Leben einsetzen. Meine kontinuierlichen Bemühungen in der Bundesregierung im Interesse der Sicherheit unserer Bürger führten letztendlich zur geplanten Ausweitung der Strafprozessordnung, wonach unsere Polizei dieses Instrument auch künftig zur Suche nach gefährlichen Kriminellen einsetzen kann “, so Minister Thomas Strobl fuhr fort.
Weiterentwicklung der Strafprozessordnung
Der Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Strafprozessordnung sieht die Einführung einer besonderen gesetzlichen Genehmigung für die Strafverfolgungsbehörden vor, Nummernschilder in öffentlichen Verkehrsbereichen automatisch zu erfassen. Mit Hilfe von Software wird das registrierte Kennzeichen mit dem Kennzeichen von Fahrzeugen verglichen, die von gesuchten Kriminellen oder deren Kontaktpersonen registriert oder benutzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Behörde nur verwendet werden darf, wenn ausreichende sachliche Hinweise für die Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen. Darüber hinaus darf die Datenerfassung nur vorübergehend und nicht bundesweit erfolgen.
„Durch den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme zur Abwehr von Gefahren und künftig auch zur strafrechtlichen Verfolgung stellen wir sicher, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft eines der sichersten Bundesländer bleibt“, freute sich Innenminister Thomas Strobl und fügte hinzu : „Der Erwerb von automatischen Kennzeichenlesesystemen für technische In Baden-Württemberg steht dem aktuellen Stand nichts mehr im Wege.“
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Inspiriert von Landesregierung BW