Aus Sicht von Verkehrsminister Winfried Hermann muss die Verkehrssicherheit weiterhin im Mittelpunkt der Debatte über die Änderung der Straßenverkehrsordnung stehen.
Am Freitag, den 18. September 2020, erörterte und stimmte der Bundesrat über die Anträge ab, ebenso wie über den vom Bundesverkehrsministerium in der EU verursachten formellen Fehler Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVO) ab dem Frühjahr zu behandeln. Dieser formale Fehler führt zur Ungültigkeit des Bußgeldkatalogs und damit zu Unsicherheiten darüber, welche Sanktionen derzeit im Straßenverkehr gelten.
Mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
Die staatlichen Verkehrsminister der CDU / CSU, der FDP und der SPD haben es versäumt, im Zuge der notwendigen Korrektur des formalen Fehlers die verschärften Sanktionen für Speeder, die erst im Frühjahr beschlossen wurden, zu mildern. Dieser Vorschlag fand im Bundesrat keine Mehrheit und scheiterte am Widerstand der von den Grünen mitregierten Länder. Die Verkehrsminister von GRÜNEN haben lediglich vorgeschlagen, den formellen Fehler zu korrigieren und den Katalog der Geldbußen frei von Rechtsfehlern und mit demselben Inhalt neu zu veröffentlichen. Dieser Vorschlag fand auch keine Mehrheit.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die ursprüngliche StVO sollte den Verkehrsteilnehmern auf Fahrrädern und zu Fuß mehr Sicherheit bieten. Wir halten an diesem Ziel fest. „Ein neuer Bußgeldkatalog sah unter anderem ein einmonatiges Fahrverbot für Autos vor, die zu schnell fahren, wenn das Tempolimit zum ersten Mal in städtischen Gebieten mit 21 Stundenkilometern (km / h) und außerhalb der Stadt überschritten wurde um 26 km / h auferlegen. Die staatlichen Verkehrsminister der CDU / CSU, der FDP und der SPD wollten diese Regelung nur in Ausnahmefällen zulassen.
Bundesverkehrsministerium: Fragen und Antworten zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
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Inspiriert von Landesregierung BW