Wissenschaftsministerin Theresia Bauer ist zuversichtlich, dass das Sommersemester wieder in Präsenz stattfinden kann. Nach der Anpassung der Corona-Verordnung gilt an den Hochschulen aktuell die 3G-Regelung. In der Grundstufe würden die Zugangsbeschränkungen komplett entfallen.
Studierende und Lehrende können sich in Präsenz auf ein Sommersemester vorbereiten. Nach der Landesregierung Corona-Verordnung des Landes Angepasste und vorsichtig gelockerte Beschränkungen hat das Wissenschaftsministerium vor Corona-Verordnung für den Studienbetrieb angepasst. An den Hochschulen des Landes gelten die Regelungen zur Warnstufe.
„Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass das Sommersemester an den Hochschulen in Baden-Württemberg wieder ein Präsenzsemester sein wird“, sagte die Wissenschaftsministerin Teresa Bauer am Freitag, 25. Februar 2022 in Stuttgart. Studierende können ihre Hochschulen wieder direkt vor Ort erleben. Für die aktuell geltende Warnstufe gelten folgende Regeln:
- 3G für Kurse
- 3G an Lernorten, in Archiven und Bibliotheken
- 3G-Regel in Mensen und Cafeterien
- Möglichkeit für Hochschulen, in allen Studiengängen stichprobenartig den 3G-Status zu prüfen
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei einer Entfernung von 1,5 Metern
Ab sofort entfällt die Verpflichtung zur Voranmeldung für den Zugang zu studentischen Lernplätzen. Die Hochschulen haben jedoch die Möglichkeit, den Zugang von einer vorherigen Anmeldung abhängig zu machen. „Die aktuelle Entwicklung lässt diese Öffnung zu, was den bürokratischen Aufwand für Studierende und Hochschulen weiter reduziert. Bereits in der letzten Aktualisierungsrunde konnten wir auf die Pflicht zur Nachverfolgung von Kontaktdaten verzichten“, erklärte die Ministerin.
Grundstufe entspricht Abkündigung von 3G
Für den Fall eines weiteren Rückgangs der Inzidenz ist in der Verordnung bereits festgelegt, dass die 3G-Regelung für den Studienbetrieb ab Erreichen des Grundniveaus nicht mehr gilt. Was als Basisschutz bleibt, ist die Maskenpflicht. „Grundstufe ist das Ende von 3G!“ verkündete Theresia Bauer.
Mit Blick auf das kommende Sommersemester ergänzte die Ministerin: „Mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir bereits für die Grundstufe gesetzt haben, senden wir ein klares Signal an alle Studierenden – hoffentlich werden die Zahlen weiter steigen – dass face-to -Face-Betrieb im Sommersemester wieder aufgenommen wird, kann ganz klar die Regel sein – und wird es auch.“
Die Corona-Verordnung
Die Corona-Warnstufe gilt, wenn die 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) den Wert 4 erreicht oder überschreitet oder ab 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.
Der Übergang von der Corona-Warnstufe in die Grundstufe erfolgt, wenn die beiden oben genannten Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht erreicht werden.
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Inspiriert von Landesregierung BW