Der vom Ministerrat gebilligte Entwurf für die Neuordnung des Abfallgesetzes wird nun dem Landtag vorgelegt. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf dem Recyclinggesetz, das das Abfallgesetz ersetzen soll.
Am Dienstag, den 3. November 2020, verabschiedete der Ministerrat der Landesregierung den Gesetzesentwurf zur „Umstrukturierung des Abfallrechts für Baden-Württemberg“ und genehmigte ihn zur Einführung in das Landtag. Dies bedeutet, dass das Parlament den Entwurf Mitte November in erster Lesung erörtern und in diesem Jahr annehmen kann. „Mit dem Gesetz können wir die Kreislaufwirtschaft im Land weiter modernisieren und sie an die Herausforderungen unserer Zeit anpassen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Ich bin überzeugt, dass die neuen Vorschriften dazu beitragen werden, Abfälle noch besser zu vermeiden, sie konsequent zu sammeln und zu recyceln, damit wir unsere Ressourcen sparsam einsetzen können.“
Verstärkter Einsatz von recycelten Baumaterialien
Mit der Neuordnung des Abfallgesetzes kommt das Land seiner Verantwortung für Umwelt, Klima und Gesundheit der Menschen nach, fügte Untersteller hinzu. Und es spart gleichzeitig viel Geld. Mit dem Gesetz können Bürger, Unternehmen und Verwaltungen des Staates jährlich rund 23,5 Millionen Euro einsparen. „Das ist eine stolze Summe“, betonte der Umweltminister. Der Schwerpunkt der Umstrukturierung des Abfallrechts liegt auf dem regionalen Recyclingrecht. Sie sieht unter anderem vor, dass der öffentliche Sektor verpflichtet ist, recycelte Baumaterialien im Rahmen seiner Vorbildfunktion stärker zu nutzen. „Dies bedeutet, dass die Verwendung von recycelten Baumaterialien erstmals separat gesetzlich geregelt ist“, sagte Untersteller: „Wir hoffen, dass wir damit die Markteinführung vorantreiben können.“
Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass Bau- und Abbruchabfälle besser recycelt werden oder gar nicht erst entstehen. Der Staat stützt sich auf die sogenannte Erdmassenkompensation. „Anstatt den Aushubboden während des Baus zu deponieren, ist es natürlich ökologisch und ökonomisch viel effizienter, ihn vor Ort zu lassen und zu nutzen“, sagte Umweltminister Untersteller: „Das spart sowohl Deponiekapazität als auch Kosten.“ jährliche Einsparungen von fast 10 Millionen Euro. Dazu müssten die Straßen- und Gebäudeebenen im Bauplan nur geringfügig angehoben werden.
Das Recyclinggesetz ersetzt das Abfallrecht
Da die Bundesregierung das Bundesrecyclinggesetz an die Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union anpassen muss, wird nun auch das Abfallgesetz von Baden-Württemberg aktualisiert. Zu diesem Zweck wird das bisherige staatliche Abfallgesetz durch ein staatliches Recyclinggesetz ersetzt. In diesem Zusammenhang sollen auch die staatlichen Regelungen an neue Erkenntnisse und Anforderungen der Kreislaufwirtschaft angepasst werden.
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Inspiriert von Landesregierung BW