Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg bestätigte in seiner Entscheidung, dass die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des ehemaligen Rektors der Verwaltungsuniversität Ludwigsburg im Jahr 2015 rechtmäßig war.
Um das zu entscheiden Verwaltungsgericht (VGH) Baden-Württemberg im Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit der Wahl des Rektors der Universität für öffentliche Verwaltung und Finanzen 2015 gab das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 bekannt:
In ihrer Entscheidung bestätigte die VGH die Position des Wissenschaftsministeriums. Die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des ehemaligen Rektors war rechtmäßig.
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