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Das vom Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Insolvenzabsicherung durch Reiseversicherungsträger trägt den langfristigen Forderungen Baden-Württembergs Rechnung und verbessert die Rechte von Pauschalreisenden. Hinsichtlich der Vorkassenpraxis in der Reisebranche besteht aus Sicht von Verbraucherschutzminister Peter Hauk noch Verbesserungsbedarf.
„Manchmal braucht es einen langen Atem, bis politische Forderungen in Gesetze umgesetzt werden. Aber wenn gerade großen Reiseveranstaltern die Puste ausgeht, sind es bisher die Verbraucher, die als schwächere Vertragspartner am Urlaubsort gestrandet sind und hohe Kosten haben, weil die bestehende Deckung nicht ausreichend war“, so der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk in Berlin im Hinblick auf den Bundesratsbeschluss Gesetz zur Insolvenzversicherung durch Reiseversicherungsträger und zur Änderung von Reisebestimmungen (PDF). Baden-Württemberg übt seit Jahren Druck auf den Bundesrat aus, die Sicherheit der Kundengelder in dieser Reisebranche zu verbessern.
Baden-Württemberg setzt seit 2016 das Bundesratsverfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Pauschalreisen zur Schaffung eines wirksameren Insolvenzschutzes, beispielsweise in Form eines Sicherheitsfonds für vorausbezahlte Pauschalreisekosten.
Faire Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Anbietern im Insolvenzfall
„Schon vor der Insolvenz von Thomas Cook und den Auswirkungen von Corona auf die Branche war sehr klar, dass die nationalen Regelungen zum Kundengeldschutz bei Pauschalreisen die europäische Pauschalreiserichtlinie nicht vollständig umgesetzt haben und auch nur annähernd einhalten konnten die Voraussetzung, dass die Rahmenbedingungen dafür gegeben sind, im Insolvenzfall eine faire wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Anbietern gewährleisten zu können“, betonte Minister Hauk.
„Ein faires Zusammenleben lebt von solidarischen Elementen: Der Systemwechsel zu einer brancheninternen solidarischen Reiseversicherung stellt die gesamten Rechtsverhältnisse – auch innerhalb der Pauschalreiseanbieter – auf eine verantwortungsvolle und damit vertrauensvollere Grundlage“, so die Ministerin .
Minister Hauk hat in den vergangenen Monaten sowohl Verbraucherorganisationen als auch mittelständische Reiseunternehmen des Landes angehört. Er könne ihre Bedenken hinsichtlich des abzusichernden Risikoanteils (22 Prozent des Pauschalreiseumsatzes) oder der Frage, ab welcher Umsatzgröße Unternehmen zur Teilnahme an der Reiseversicherung verpflichtet werden sollten, verstehen.
Die Vorauszahlungspraxis für individuell arrangierte Fahrten kann verbessert werden
„Damit ein System für beide Seiten funktioniert, ist es jedoch wichtig, eine gute Balance zu finden“, sagte Hauk mit Blick auf die künftigen gesetzlichen Regelungen. Auch für Unternehmen ist es sehr wichtig, dass die Verbraucher der Reisebranche weiterhin großes Vertrauen entgegenbringen. „Unter dem Strich bringt der Reiseversicherungsfonds für Pauschalreisende eine enorme Verbesserung in Bezug auf die Absicherung der geleisteten Zahlungen und den sicheren Heimtransport im Falle einer Insolvenz des Reisebüros“, sagte der Minister.
Allerdings sieht Hauk noch Verbesserungspotenzial in der Vorkasse-Praxis, die sich durch alle Reisebranchen zieht. „Viele Reisen werden von Verbrauchern individuell zusammengestellt, ohne dass die Anzahlungen wie im Pauschalreisebereich abgesichert sind“, so die Ministerin und sieht die Herausforderung darin, dass Verbraucher nicht einfach für eine Pauschalreise auf eine Pauschalreise zurückgreifen müssen Angst vor einem möglichen finanziellen Verlust. Daher gibt es gerade mit Blick auf Individualflugreisen und den fehlenden Insolvenzschutz in diesem Reisebereich noch Diskussions- und politischen Handlungsspielraum.
Verbraucherzentrale Bundesverband: Reiseversicherungskasse bedeutet Verbraucherschutz
Bundesverband der Verbraucherzentralen: Vorauskasse für Flüge und Reisen abschaffen
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Inspiriert von Landesregierung BW