Land unterstützt Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat bekannt gegeben, dass in diesem Jahr zusätzliche Fördermittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro bereitstehen, um Maßnahmen zu unterstützen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen. Die Bewerbungsfrist für diese Förderung endet am 29. Februar 2024.
Nach Angaben des Sozial- und Integrationsministers Manne Lucha Stuttgart sind Frauen mit Zuwanderungsgeschichte seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Gesellschaft und sollen daher stärker in den Fokus gerückt werden. Diese Frauen tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung bei, doch oft geschieht dies im Hintergrund. Das neue Programm soll Maßnahmen fördern, bei denen zugewanderte Frauen bei der Entfaltung ihres eigenen Potenzials unterstützt werden und ihnen geholfen wird, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ziel ist es, ihnen mehr Selbstbestimmung und Handlungsspielraum zu ermöglichen, damit sie ihre individuellen Chancen besser nutzen können.
Die Förderungen orientieren sich an den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ des Netzwerkes Integration sowie an den aktuellen Herausforderungen im Integrationsbereich. Kommunen und freie Träger können einen anteiligen Zuschuss erhalten, und das Regierungspräsidium Stuttgart wird als Bewilligungsstelle fungieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 29. Februar 2024, und das Ministerium wird von einem Expertengremium beraten, um aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen erfolgsversprechende Empowermentprojekte für Frauen auszuwählen.
Diese Maßnahmen haben das Potenzial, die Teilhabe und Integration von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in Baden-Württemberg zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Dadurch könnten auch langfristig positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Erwerbsleben in der Region entstehen.