Die staatlichen Dienste bei Unfällen in der Feuerwehr wurden erweitert. Der Schutz im Falle eines Unfalls wird weiter verbessert. Die Leistungen werden erhöht und Zusatzleistungen eingeführt. Innenminister Thomas Strobl: „Das wichtige freiwillige Engagement von Frauen und Männern in der Feuerwehr erfordert sowohl Anerkennung als auch Sicherheit.“
„Ohne die Freiwilligen funktioniert in der Feuerwehr nichts. Die vielen freiwilligen Frauen und Männer in den Feuerwehren – über 110.000 in den operativen Abteilungen in Baden-Württemberg – erfüllen eine herausfordernde und gleichzeitig herausragende Aufgabe für unsere Gesellschaft. Es muss klar sein, dass sie angemessen gegen die Risiken geschützt sind, die mit ihrem Dienst an der Öffentlichkeit bei ihren gefährlichen Operationen verbunden sind. Der Staat leistet einen wichtigen Beitrag dazu, indem er seine Dienste bei Unfällen in der Feuerwehr erweitert “, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in Stuttgart.
Schutz im Falle eines Unfalls
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Engagements für die breite Öffentlichkeit in ihren Schutz einbezogen. Freiwillige Feuerwehrmitglieder, die bei der Feuerwehr gesundheitlich beeinträchtigt sind, werden durch einen umfangreichen Katalog von Diensten sehr gut abgedeckt. Jedes freiwillige Feuerwehrmitglied hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall in der Feuerwehr. Um den besonderen Risiken der Feuerwehr und der Freiwilligenarbeit Rechnung zu tragen, werden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Staates ergänzt.
Erfolge werden erhöht
„Wir haben diese Zusatzleistungen des Staates nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Gleichzeitig wurden unter Bezugnahme auf den jährlich angepassten Referenzwert in der Sozialversicherung alle Leistungen dynamisiert, so dass eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen erfolgt Vorteile für das Durchschnittslohnniveau sind garantiert “, fuhr Innenminister Thomas Strobl fort.
Zusätzliche Dienstleistungen eingeführt
Darüber hinaus wurden Todesfallleistungen in anderen Fällen eingeführt, in denen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden. In Einzelfällen können Personen aufgrund ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Bindung an den Verstorbenen (z. B. unverheiratete Lebenspartner) nun auch eine einmalige Zahlung erhalten.
Freiwilligendienst für das Gemeinwohl
Mit dem derzeitigen Gesamtpaket zur Erweiterung, Erweiterung und Dynamisierung der staatlichen Dienste in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, die die Bearbeitung und Zahlung der Leistungen übernimmt, ist ein noch besserer Schutz der Feuerwehrmitglieder in Baden-Württemberg garantiert.
„Mit derzeit rund 1,4 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass die gesetzlichen Unfallversicherungsleistungen für Feuerwehrmitglieder aufgestockt werden. Mehr als vernünftig investiertes Geld wird zur Unterstützung von Feuerwehrleuten verwendet, die im Freiwilligendienst Gesundheitsschäden ihrer Mitbürger erlitten haben. Wir freuen uns natürlich noch mehr über jeden unfallfreien Einsatz der Feuerwehr “, betonte Minister Thomas Strobl.
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Die aktuelle Fassung der Verwaltungsverordnung des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung in der Feuerwehr (VwV-Zusatzunfallversicherung Feuerwehr) befindet sich auf der Homepage der staatlichen Feuerwehrschule unter https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Seiten/vwvunfallversicherung.aspx abrufbar.
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