
Das Land hat das Jahresprogramm 2022 im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums angekündigt. Mit Zuschüssen in vier Förderschwerpunkten können im Jahr 2022 sowohl kommunale als auch private Investitionen gefördert werden. Erstmals ist auch eine digitale Antragstellung möglich.
„Von großer Bedeutung sind im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELR) insbesondere die Anträge von Kommunen, in denen Wohnungsbaumaßnahmen und Projekte zur Sicherung der Grundversorgung eine zentrale Rolle spielen“, so die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2022.
Auch im Jahr 2022 werden die Themen Grundversorgung und Wohnraum für viele Bürger des ländlichen Raums wichtig sein. Aus diesem Grund wird die Landesregierung die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs und die Schaffung von Wohnraum auch weiterhin intensiv unterstützen. „Entsprechend den im Frühjahr von der neuen Landesregierung kürzlich beschlossenen Zielen spielen die Anpassung der ELR an digitale Zukunftschancen und die Umsetzung der Klimaziele eine wichtige Rolle“, sagte die Ministerin.
Digitalisierung und Lokalisierung
„Auch wenn die Digitalisierung alle Beteiligten, Bürger und Verwaltungen, mitunter vor große Herausforderungen stellt, bin ich mir sicher, dass die Programmbearbeitung im ELR langfristig einfacher und damit zukunftssicher sein wird. Die Verwendung der digitaler Bewerbungsweg (PDF) ist für das kommende Programmjahr noch freiwillig, aber ich ermutige Sie, diesen neuen Weg einzuschlagen. Das spart viel Papier und so manches Paket Akten“, sagte Minister Hauk.
Inhaltlich bleiben sie Prioritäten der ELR weitgehend unverändert. Auch wenn die Corona-Monate gezeigt haben, welch positives Potenzial der digitale Weg in vielen Bereichen mit sich bringt, wurde auch deutlich, in welchen Bereichen das Leben meist analog und vor Ort stattfindet: „Wohnen in Verbindung mit einer gelungenen Internen Entwicklung und der Basis“ Versorgung, die für die Bewohner ebenso elementar wie verbindend ist, kann für beide digital im Hintergrund arbeiten, das reale Leben findet vor Ort aber komplett analog statt: Einkaufen beim Bäcker, Besuch beim Hausarzt, Freunde treffen im Dorfgasthof, dem Installateur bei einem Wasserrohrbruch zu helfen – das alles soll direkt vor Ort und bei Bedarf schnell möglich sein“, betonte Hauk.“ Die ELR räumt daher weiterhin allen Projekten Priorität ein, die zur Stärkung der breiten lokalen Grundversorgung beitragen.
Klimafreundliche und barrierefreie Anpassungen
Das Hauptaugenmerk des ELR liegt nach wie vor auf dem Bereich „Innenausbau/Wohnen“. Hier entsteht das sogenannte Kohlendioxid (CO2)– Der Lagerzuschlag spielt weiterhin eine gebührende Rolle. „Bei Projekten mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindende Baustoffe wie Holz ist ein Aufschlag auf die sonst übliche Fördersumme möglich“, erklärte die Ministerin. „Im Bereich Bauen und Wohnen steckt viel CO2 emittiert, müssen wir hier am Ball bleiben und uns klimafreundlicher aufstellen“, so die Ministerin weiter.
Viele Einrichtungen im öffentlichen Raum und für die Grundversorgung sind nicht barrierefrei. Gerade in älteren Gebäuden ist der Zugang für Menschen mit Behinderungen oft erschwert. Im ELR werden daher lokale Koordinatoren ermutigt, sogenannte „Accessibility Checks“ durchzuführen. Auch Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum können gefördert werden. „Ich denke zum Beispiel spontan daran, die Treppe vor einem Bürgerbüro in eine kinderwagen- und rollstuhlgerechte Rampe umzuwandeln“, so der Minister abschließend.
Mehr als 1.700 Projekte im Jahr 2021 gefördert
Das ELR ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum sowie des ländlichen Raums in der Agglomeration und den Randzonen der Agglomeration.
Mit dem Programmbeschluss 2021 (PDF) das Land hatte über die ELR 1.746 Projekte in 516 Kommunen mit 100 Millionen Euro gefördert
Im Jahr 2022 können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen in den vier Förderschwerpunkten Innenausbau / Wohnen, Grundversorgung, Arbeit und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden. Interessierte Privatinvestoren können sich bei ihrer Gemeinde informieren.
Anträge auf Mitgliedschaft bei den Rechtsaufsichtsbehörden bis zum 30.09.2021
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2022 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Erläuterungen zur strukturellen Ausgangslage, den Entwicklungszielen, dem Aktionsplan mit Einzelprojekten sowie dem Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann auf Ebene von Teilstandorten, Gemeinden oder interkommunalen Verbänden gestellt werden und soll den Herausforderungen Rechnung tragen.
Städte und Gemeinden können bis zum 30. September 2021 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Bezirksamt oder Regierungspräsidium) Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm stellen.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit der digitalen Bewerbung. Die Kommunen müssen bis zum 31. August 2021 verbindlich entscheiden, welchen Bewerbungsweg sie für dieses Programmjahr wählen und dies dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen.
Landräte Baden-Württemberg: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
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Inspiriert von Landesregierung BW