
Baden-Württemberg folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission: Demnach wird der AstraZeneca-Impfstoff ab dem 31. März 2021 für Personen über 60 Jahre und als Angebot für jüngere Personen verwendet.
nach dem Ständiger Impfausschuss am 30. März 2021, der die Impfung mit AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombose neu bewertete, kam die Konferenz der Gesundheitsminister der Bundesländer abends zu folgendem Beschluss:
- Der Impfstoff von AstraZeneca wird ab dem 31. März 2021 verwendet
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Bundesländern steht es frei, 60- bis 69-Jährige in ihre Impfkampagne für diesen Impfstoff einzubeziehen. Dies gibt dieser besonders gefährdeten und zahlenmäßig großen Altersgruppe die Möglichkeit, sich angesichts der wachsenden dritten Welle schneller zu impfen.
- Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“ gemäß §§ 2 und 3 der Coronavirus-Impfverordnung), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zusammen mit dem Impfarzt nach Ermessen des Arztes und im Falle einer individuellen Risikoanalyse nach sorgfältiger Erklärung entscheiden, ob sie mit AstraZeneca geimpft werden möchten.
Für Baden-Württemberg bedeutet dies konkret:
- In Baden-Württemberg ist die Mehrheit der derzeit zur Impfung berechtigten Personen über 60 Jahre alt. Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, sodass die Impfung der Gruppen mit hoher Priorität fortgesetzt wird. Den jüngeren wird ein Angebot unterbreitet, dh ab morgen, dem 31. März 2021, werden Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, mit AstraZeneca geimpft oder jüngere Personen, die dies zusammen mit dem Impfarzt nach ärztlichem Ermessen tun entschied sich nach sorgfältiger Klärung für eine individuelle Risikoanalyse.
- Für Personen, die einen AstraZeneca-Termin gebucht haben, aber aufgrund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen, gilt Folgendes: In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, sollte eine Umbuchung direkt vor Ort erfolgen . In diesem Fall sollte ein geeigneter zweiter Termin vor Ort vereinbart werden. Kein geimpfter Bürger sollte das Impfzentrum ohne einen zweiten Termin verlassen.
- Wenn die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht funktioniert, kann die Impfung mit AstraZeneca auch freiwillig nach medizinischem Ermessen durchgeführt werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste aufgezeichnet werden.
- Da die Mehrheit der Personen in Baden-Württemberg in den Prioritäten 1 und 2 bereits über 60 Jahre alt ist, stehen Termine noch nicht allen Personen über 60 Jahren offen (Priorität 3). Dies bedeutet, dass Personen über 70 oder über 80 Jahren jetzt schneller einen Termin erhalten können. AstraZeneca kann und wird derzeit in Baden-Württemberg hauptsächlich für Personen über 60 eingesetzt, die bereits für eine Impfung in Frage kommen. Wenn die Nachfrage nach Terminen aus dieser Gruppe aufgrund der zunehmenden Impfrate (erheblich) abnimmt, wird die Impfung mit AstraZeneca für alle Personen über 60 Jahre ermöglicht.
Die Impfzentren sowie die Mitarbeiter der Registrierungssysteme wurden an diesem Abend über das neue Verfahren informiert. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beginn der Umstellung zu Unregelmäßigkeiten kommt.
Informationen zur Koronaimpfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen
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