Um das Angebot der Kurzzeitpflege zu verbessern und weiter auszubauen, wird das Pflege-Innovationsprogramm auch 2023 fortgeführt. Ziel ist es, pflegende Angehörige in Baden-Württemberg weiter zu entlasten. Projektanträge können ab sofort eingereicht werden.
Die meisten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden in der eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld von Angehörigen gepflegt. Können Angehörige jedoch beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen, kann die Kurzzeitpflege Abhilfe schaffen. Um das Angebot zu verbessern und weiter auszubauen, Pflege des Innovationsprogramms daher auch 2023 als Minister für Soziales und Gesundheit weiter Mann Luca am 13. Juli 2022. Ab sofort können Projekte eingereicht werden, die zu einer besseren Versorgung während Kurzzeitpflegeaufenthalten oder zu einem hochwertigen Übergangsmanagement beitragen, um Versorgungsunterbrechungen beim Übergang vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege zu vermeiden.
Pflegende Angehörige in Baden-Württemberg weiter entlasten
„Angebote der Kurzzeitpflege werden von pflegenden Angehörigen in Baden-Württemberg zunehmend nachgefragt“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Angesichts einer alternden Bevölkerung wird sich dieser Trend fortsetzen. Unser Ziel ist es daher, pflegende Angehörige mit entsprechenden Angeboten noch besser zu entlasten. Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können.“
Grundlage des Förderaufrufs 2023 ist auch die jüngste Kooperation mit den Partnern der Aktionsbündnis Kurzzeitpflege weiterentwickelt „Gemeinsame Erklärung 2.0“ (PDF). Die Ausschreibung des Innovationsprogramms Pflege 2023 ist bewusst offen formuliert, damit auch über die Kurzzeitpflege hinaus weitere innovative Konzepte gefördert werden können.
Bewerbungen können bis Januar 2023 eingereicht werden
„Ich würde mich sehr freuen, wenn im Jahr 2023 möglichst viele Anträge gestellt werden, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden“, sagte Minister Manne Lucha.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Care 2023 müssen bis spätestens 20. Januar 2023 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingehen. Eine Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen des verfügbaren Budgets wird im ersten Halbjahr 2023 erwartet.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Förderaufruf und weitere Informationen zum Innovationsprogramm Care 2023
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Staat fördert innovative Versorgungsprojekte
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