2022 investiert das Land rund 4,2 Millionen Euro in die Verbesserung der Sicherheit in den Gerichtsgebäuden. Die kontinuierliche Verbesserung des Justizgebäudes ist ein zentraler Baustein, um die Justiz in Baden-Württemberg für die Zukunft zu stärken.
Im laufenden Jahr 2022 investiert das Justiz- und Migrationsministerium rund 4,2 Millionen Euro in die Verbesserung der Sicherheit in den Gerichtsgebäuden. Das ist fast doppelt so viel wie 2021. Diese Mittel sollen gezielt zur Verbesserung der baulichen und technischen Sicherheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. „Wir wollen auch in Zukunft für die Sicherheit unserer Mitarbeiter, Verfahrensbeteiligten und Besucher sorgen. Deshalb stellen wir im Haushaltsjahr 2022 rund 4,2 Millionen Euro für Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Die kontinuierliche Verbesserung des Justizgebäudes ist für uns ein zentraler Baustein, um die Justiz in Baden-Württemberg für die Zukunft zu stärken“, so die Ministerin Marion Gentges.
Im letzten Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt rund 2,2 Millionen Euro für Sicherheitsmaßnahmen ausgegeben.
Seit 2013 wurden rund 19,6 Millionen Euro in Sicherheitsmaßnahmen investiert
Das Ministerium für Justiz und Migration stellt seit 2013 Sondermittel zur gezielten Förderung von Sicherheitsmaßnahmen bereit. Bis Ende 2021 wurden insgesamt rund 19,6 Millionen Euro in Sicherheit investiert.
Investiert wurde beispielsweise in Notrufsysteme für Gerichte und Staatsanwaltschaften, in die Ausstattung des Justizvollzugsdienstes und in die Ausbildung der Mitarbeiter.
Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Förderung baulicher Sicherungsmaßnahmen. Vor allem die bauliche Trennung von öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen steht im Fokus der Verbesserung der Sicherheit, etwa zuletzt beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen (rund 97.000 Euro), beim Landgericht Baden-Baden (rund 29.000 Euro), bei beim Amtsgericht Esslingen (rund 64.000 Euro) oder beim Amtsgericht Singen (rund 60.000 Euro). Einige dieser Trennungen erfolgen in Kombination mit Sicherheitsmaßnahmen im Eingangsbereich eines Gerichts, beispielsweise beim Amtsgericht Bad Säckingen (rund 60.000 Euro). Ein weiteres Betätigungsfeld sind Umbauten im Arrestzellenbereich, beispielsweise beim Amtsgericht Mosbach (rund 100.000 Euro). Insgesamt hat das Ministerium für Justiz und Migration in den letzten Jahren 135 einzelne Strukturmaßnahmen gefördert.
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Inspiriert von Landesregierung BW