Energie, Umwelt & Verkehr

78 neue Straßenbauprojekte sind im Förderprogramm enthalten

Der Staat hat das kommunale Straßenbau-Förderprogramm um 78 neue Projekte erweitert. Für die Jahre 2021 bis 2025 wird das Förderprogramm mit einem Fördervolumen von 660 Millionen Euro fortgesetzt. Viele neue Projekte zielen darauf ab, die Verkehrssituation und die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die Gemeinden leisten einen wichtigen Beitrag zu einer guten und effizienten Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsträger. Die finanzielle Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen in den kommunalen Straßenbau im Hinblick auf eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität sowie die Fokussierung auf Renovierung und Erweiterung sind ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. “

Das Finanzierungsprogramm für den Straßenbau der Gemeinschaft 2021 bis 2025 des Verkehrsministeriums nach dem Gesetz über die staatliche Verkehrsfinanzierung der Gemeinschaft (LGVFG) umfasst insgesamt 409 Projekte einschließlich der in den Vorjahren ergriffenen Maßnahmen. Die Kommunen investieren rund 1,7 Milliarden Euro in diese Projekte. Das Finanzierungsvolumen des Staates beträgt 660 Millionen Euro. Mit der aktuellen Programmaktualisierung werden 78 neue Projekte mit einem Volumen von rund 68 Millionen Euro in das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Finanzierung des kommunalen Verkehrs (LGVFG) aufgenommen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Neuanmeldungen von Programmen um 65 Prozent gestiegen.

Brückenprojekte und Stadtzentren im Fokus

Es besteht ein großer Bedarf an der Modernisierung von Brücken. Steigende Anforderungen an Brückenstrukturen erhöhen die Investitionskosten. Durch staatliche Mittel können die Kommunen den Investitionsstau in diesem Bereich reduzieren. Die Zahl der neuen Brückenprojekte hat sich von acht im Vorjahr auf derzeit 30 verdreifacht.

Im Bereich der innerstädtischen Straßen wächst das Interesse an Finanzmitteln zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Stadtzentren. Dies umfasst unter anderem den Wiederaufbau und den Abbau innerstädtischer Straßen sowie verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebensqualität und der Annehmlichkeit auf öffentlichen Straßen. Die Verringerung der Exposition gegenüber Lärm und Luftschadstoffen wird ebenfalls berücksichtigt. Die Fördermöglichkeiten hierfür in der LGVFG wurden erst im Jahr 2020 erweitert. Im außerstädtischen Bereich umfasst das Förderprogramm hauptsächlich Projekte für den Bau, den Ausbau oder die Renovierung von Straßen mit einer wichtigen Verbindungsfunktion, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und den Abbau von unfallschwarzen Flecken sowie das Sichern und Entfernen von Bahnübergängen auf gleicher Höhe.

Siehe auch  Beschleunigtes Entwicklungsplanverfahren im Außenbereich

Das staatliche Gesetz über die Finanzierung des kommunalen Verkehrs

Die LGVFG ist ein zentrales Finanzierungsinstrument für eine nachhaltige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit der Änderung im Jahr 2020 wurde die Finanzierung verdoppelt und die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert. Bezirke, Städte und Gemeinden erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Bau. Bei besonders klimafreundlichen Projekten oder Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs belaufen sich die Mittel auf 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusammen mit der Bereitstellung einer Planungspauschale von 15 Prozent (ab 1. Januar 2022: zehn Prozent) ergeben sich Finanzierungsquoten von 65 bis 90 Prozent. Dies berücksichtigt den hohen Subventionsbedarf für mehrjährige Investitionsprojekte. Im Laufe des Jahres können weitere neue Maßnahmen in das Programm aufgenommen werden.

Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm ist jedoch nicht mit einer Genehmigung gleichzusetzen. Es ermöglicht den Kommunen jedoch, eine spezifische Finanzierung für die Maßnahme zu beantragen. Die geplanten kommunalen Projekte können dann mit der nach Einreichung des Antrags und der Antragsprüfung gesendeten Finanzierungsbenachrichtigung umgesetzt werden.

Verkehrsministerium: Neu angenommene Projekte im Rahmen des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau im Stuttgarter Regionalrat (PDF)Verkehrsministerium: Neu angenommene Projekte im Rahmen des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau im Regionalrat Karlsruhe (PDF)Verkehrsministerium: Neu angenommene Projekte im Rahmen des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau im Freiburger Regionalrat (PDF)Verkehrsministerium: Neu angenommene Projekte im Rahmen des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau im Regionalrat Tübingen (PDF)Verkehrsministerium: Förderung der InfrastrukturRegionalräte von Baden-Württemberg: Förderung des kommunalen Straßenbaus

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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