Wirtschaft

Beschleunigtes Entwicklungsplanverfahren im Außenbereich

Im Rahmen des beschleunigten Entwicklungsplanprozesses im Außenbereich wurden 860 Prozesse durchgeführt, mehr als die Hälfte davon in Gebieten mit erhöhtem Siedlungsdruck. Wirtschafts- und Wohnungsministerin Nicole Hoffmeister Kraut befürwortet angesichts der anhaltend hohen Nachfrage eine Ausweitung der Verordnung.

In der Zwischenzeit wurden im Außenbereich mehr als 860 beschleunigte Entwicklungsplanverfahren gemäß Abschnitt 13b der Bauordnung (BauGB) eingeleitet, von denen die meisten bereits abgeschlossen wurden. Dies war das Ergebnis einer Umfrage des Wirtschaftsministeriums bei den Regionalräten. „Es hat sich gezeigt, dass dieses Instrument einen wichtigen Beitrag zur schnellen Schaffung dringend benötigter Wohnräume leistet. Mehr als ein Drittel der Gemeinden des Landes hat das beschleunigte Entwicklungsplanverfahren bereits in einigen Fällen sogar mehrmals in Anspruch genommen. Auf diese Weise haben sie die Grundlage für eine große Anzahl zusätzlicher Wohnungen geschaffen und damit dazu beigetragen, die Wohnungsnot in weiten Teilen des Landes zu verringern “, sagte der Wohnungsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Das Verfahren erleichtert den Gemeinden

„Wir verzeichnen eine hohe Wachstumsrate, insbesondere in den Ballungsräumen: Über die Hälfte der Verfahren wurde in Gebieten mit erhöhtem Siedlungsdruck durchgeführt“, sagte der Minister. Das beschleunigte Verfahren wird in allen Teilen des Landes angewendet. Wie einer unter dem Wohnungsbündnis Die in Auftrag gegebene Prognos-Studie zeigt, dass aufgrund ihrer breiten wirtschaftlichen Stärke ein fast landesweiter Bedarf an Wohnraum besteht – und folglich auch in vielen Gemeinden in ländlichen Gebieten.

„Wir müssen die Kommunen so weit wie möglich bei der zentralen Aufgabe unterstützen, dringend benötigte Wohnungen zu schaffen. Das beschleunigte Verfahren bietet eine wichtige Erleichterung, die angesichts der komplexen Anforderungen der kommunalen Flächennutzungsplanung und des dringenden – fast flächendeckenden – Wohnungsbedarfs im Land von großer Bedeutung ist “, sagt Hoffmeister-Kraut. „Deshalb plädiere ich weiterhin für eine Ausweitung der Verordnung – wie im Entwurf der Bundesregierung für das Baulandmobilisierungsgesetz vorgeschlagen.“ Die Rückmeldungen von Städten und Gemeinden des Landes bestätigten den großen Mehrwert des Instruments. Die Ministerin sagte, sie sei überzeugt, dass die Gemeinden es weiterhin verantwortungsbewusst einsetzen würden.

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Schnellere Entwicklungsplanverfahren

Vorteile des beschleunigten Verfahrens sind unter anderem Erleichterungen hinsichtlich der ansonsten obligatorischen, streng formalisierten Umweltprüfung und Entschädigung für Eingriffe in Natur und Landschaft. „Insbesondere die gesetzliche Entschädigungspflicht im normalen Verfahren sorgt für zusätzlichen Raumwettbewerb, der auch auf Kosten des Wohnungsbaus geht“, sagte der Minister. Es ist daher richtig, dass das beschleunigte Verfahren das Verhältnis zwischen den Anliegen der ansässigen Bevölkerung und den Anliegen des Naturschutzes gerecht macht, ohne die Natur aus den Augen zu verlieren.

„Das tatsächliche Corona-Krise zeigt, dass das Leben als menschliches Grundbedürfnis eine noch wichtigere Rolle spielt als es bereits ist, da für viele Menschen das Zuhause auch zu einem vorübergehenden Arbeitsplatz geworden ist. Dies spricht neben dem bereits bestehenden Bedarf an Wohnraum eindeutig auch für eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des beschleunigten Verfahrens im Außenbereich “, betonte der Minister abschließend. Mit Bebauungsplänen nach § 13b BauGB können Kommunen im Außenbereich zusätzliche Wohngebiete neben dem bestehenden Siedlungsgebiet ausweisen. Dies geht mit einer Vereinfachung der Verfahren einher, die schnellere und weniger bürokratische Entwicklungsplanverfahren gewährleisten.

Verlängerung des vorgesehenen beschleunigten Verfahrens

Die Verordnung lief am 31. Dezember 2019 aus, so dass derzeit nur bereits eingeleitete Entwicklungsplanverfahren in diesem beschleunigten Verfahren abgeschlossen werden können. Seitdem war es nicht mehr möglich, auf diese Weise neue Entwicklungsplanverfahren einzuleiten. Der Entwurf der Bundesregierung für das Baulandmobilisierungsgesetz sieht jedoch eine Verlängerung des beschleunigten Verfahrens vor. Der Gesetzesentwurf wurde im Dezember im Bundesrat erörtert, bevor sich der Bundestag damit befasste.

Eine von der L-Bank im Rahmen des Baden-Württembergischen Wohnungsbundes in Auftrag gegebene Prognosestudie hat in ihrer bis 2025 prognostizierten Wohnungsnachfrage gezeigt, dass bundesweit und nicht nur in den Ballungsräumen um Großstädte eine große Nachfrage nach Wohnraum besteht.

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Wirtschaftsministerium: Ergebnisse der Umfrage zur praktischen Anwendung von Abschnitt 13b der Bauordnung

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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