Soziales

Bundesrat beschließt Verbesserungen im gemeinnützigen Recht

Mit den Stimmen von Baden-Württemberg hat der Bundesrat ein Paket zur Steuerverbesserung im gemeinnützigen Recht beschlossen. Die Pauschale für Ausbilder soll von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Freiwilligenzulage von 720 Euro auf 840 Euro jährlich erhöht werden.

Mit den Stimmen von Baden-Württemberg hat der Bundesrat ein umfangreiches Paket zur Verbesserung des gemeinnützigen Rechts beschlossen. Dies sollte zu einer Erhöhung der Pauschale für den Ausbilder und der Steuerbefreiungsgrenzen führen. Die Änderungen sollen durch Anträge auf das sogenannte Annual Tax Act 2020 umgesetzt werden.

Ehrenstaat Baden-Württemberg

„Baden-Württemberg ist ein Ehrenstaat. Ob in einem Sport- oder Musikclub, im Naturschutz oder für soziale Zwecke: Jeder Freiwillige trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei “, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. „Sie verdienen es, dass wir die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit weiter verbessern.“ Insbesondere soll die Pauschale für Ausbilder von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Freiwilligenzulage von 720 Euro auf 840 Euro jährlich erhöht werden. Dies bedeutet, dass Aufwandsentschädigungen in dieser Höhe steuerfrei bleiben. „Freiwillige Arbeit zahlt sich noch mehr aus“, sagte der Minister.

Das Paket sieht auch eine Erhöhung der Steuerbefreiungsgrenzen für Vereine vor. Wohltätigkeitsorganisationen sind grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn sie im Rahmen ihrer Satzung tätig sind. Eine Ausnahme bilden Aktivitäten, die sich auf den sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beziehen. Körperschafts- und Gewerbesteuer wird auf Gewinne erhoben, die ein lokaler Kulturverein im Sommer bei einem Festival durch den Verkauf von Getränken und Kuchen erzielt. Es gibt jedoch eine Steuerbefreiungsgrenze. Das sind derzeit 35.000 Euro und soll nun auf 45.000 Euro erhöht werden. „Das hilft den Verbänden in zweierlei Hinsicht: Sie haben mehr Geld für ihre gemeinnützigen Aktivitäten und sind gleichzeitig von der Verwaltungsarbeit entlastet“, erklärte Sitzmann.

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Entlasten Sie lokale Clubs

Die Erhöhung der Grenze für einen vereinfachten Spendennachweis von 200 auf 300 Euro trägt zum Bürokratieabbau bei. „Dies entlastet viele lokale Verbände, die kein Vollzeitbüro haben. Das bedeutet, dass Spendenquittungen nur ab 300 Euro ausgestellt werden müssen “, sagte der Minister.

Darüber hinaus soll die Freiwilligenarbeit für den Klimaschutz in den gemeinnützigen Katalog der Abgabenordnung aufgenommen werden. „Der Klimaschutz ist und bleibt eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und stellt uns vor große Herausforderungen“, sagte Sitzmann. „Dies verbessert die bereits zahlreiche Freiwilligenarbeit gegen den Klimawandel erheblich und erhält strukturelle und nachhaltige Unterstützung. Gleichzeitig wird neues Engagement erleichtert. „“

Die Änderungen des jährlichen Steuergesetzes 2020 werden dann im Bundestag erörtert, bevor der Bundesrat endgültig berät. Das jährliche Steuergesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2021 für diese Fragen in Kraft treten wird, wird voraussichtlich Ende November verabschiedet.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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