Die Streuobstwiesen in Baden-Württemberg sind ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft und haben einen großen ökologischen Nutzen. Um dem Rückgang dieser Wiesen entgegenzuwirken, hat die Landesregierung die Streuobstkonzeption 2030 mit sieben Handlungsfeldern für den Streuobsterhalt verabschiedet.
Der Ministerrat hat am Dienstag, den 9. Juli 2024, die Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 verabschiedet und damit einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Streuobstwiesen gemacht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Bedeutung dieser Wiesen für die Tier- und Pflanzenwelt sowie als Lebensraum für eine Vielzahl von Arten. Zudem sind sie wichtig als Produzenten von Kalt- und Frischluft für Siedlungsräume.
Die Streuobstkonzeption sieht Maßnahmen vor, um den Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen zu fördern. Dazu gehören unter anderem die Sicherung von Flächen, die Förderung der Bewirtschaftung durch Landwirte und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung dieser Wiesen. Durch die Umsetzung der Handlungsfelder sollen die Streuobstbestände langfristig gesichert und der Rückgang gestoppt werden.
Die Maßnahmen aus der Streuobstkonzeption könnten weitreichende Auswirkungen haben. Ein Schutz und Erhalt der Streuobstwiesen trägt nicht nur zum Naturschutz bei, sondern sichert auch die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten in der Region. Zudem können Streuobstwiesen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie als Lebensraum für CO2-speichernde Pflanzen dienen und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen.
Insgesamt ist die Streuobstkonzeption ein wichtiger Schritt, um die einzigartige Kulturlandschaft Baden-Württembergs zu erhalten und die ökologische Vielfalt zu bewahren. Durch die Umsetzung der Maßnahmen können langfristig positive Effekte für Natur und Umwelt erzielt werden.