Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat beschlossen, eine Vertrauensanwältin für Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz einzusetzen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte, dass jede Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz inakzeptabel sei und dass die Betroffenen nicht alleine gelassen werden sollen. Das Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und umfassende Schutzmaßnahmen zu schaffen.
Die Stuttgarter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Melanie Freiin von Neubeck, wird zukünftig als Vertrauensanwältin des Innenministeriums für Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz tätig sein. Das Beratungsangebot richtet sich an alle Beschäftigten der allgemeinen Innenverwaltung, einschließlich des Innenministeriums, der Regierungspräsidien, der IT-Dienstleisterin des Landes BITBW, der Cybersicherheitsagentur sowie des Landesamtes für Verfassungsschutz. Auch alle Angehörigen der Polizei Baden-Württemberg können die Vertrauensanwältin kontaktieren. Die Beratung erfolgt vertraulich und ist für die Beschäftigten kostenfrei. Das Angebot startet am 2. Oktober 2023. Die Vertrauensanwältin wird nicht nur die betroffenen Beschäftigten beraten, sondern bei Bedarf auch die Beauftragten für Chancengleichheit, Personalrätinnen und Personalräte oder Vorgesetzte unterstützen. Darüber hinaus wird sie Fortbildungen und Vorträge in den Dienststellen der Innenverwaltung und der Polizei zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz anbieten.
Innenminister Thomas Strobl betonte, dass die Vertrauensanwältin ein weiterer Baustein bei der Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sei. Bisher fehlte es an einer externen und unabhängigen Vertrauensperson, an die sich Betroffene vertraulich wenden konnten, um juristische Beratung zu erhalten. Mit der Einführung der Vertrauensanwältin wird diese Lücke geschlossen. Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist die Vertraulichkeit gewährleistet. Die Vertrauensanwältin kann den Betroffenen einen geschützten Raum bieten und zu informierten Entscheidungen über das weitere Vorgehen verhelfen. Die neue Vertrauensanwältin ergänzt die bereits bestehenden Ansprechmöglichkeiten in Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die vor allem innerhalb der Dienststellen angesiedelt sind. Die Beschäftigten können sich weiterhin an diese Ansprechstellen, wie die behördeninternen Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder die Beauftragten für Chancengleichheit, wenden.
Melanie Freiin von Neubeck ist seit 2010 Rechtsanwältin und seit 2015 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist in der Stuttgarter Kanzlei Stirnweiss Brenner tätig und engagiert sich im Vorstand des Vereins Pflichtverteidigerbüro e.V. Innenminister Thomas Strobl zeigte sich zuversichtlich, dass sie mit ihrem Fachwissen und Einfühlungsvermögen Betroffenen auch in schwierigen und krisenhaften Situationen zur Seite stehen kann.