Das Land Baden-Württemberg stellt in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Unterstützung von Obdachloseneinrichtungen bereit. In einer ersten Tranche gehen rund 500.000 Euro an drei Einrichtungen im Ulmer Landkreis sowie in den Landkreisen Reutlingen und Böblingen.
Auch in diesem Jahr stellt das Land Baden-Württemberg insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Unterstützung von Obdachloseneinrichtungen zur Verfügung. Wie die Minister für Soziales und Integration Manne Lucha teilte am Montag, 31. Mai in Stuttgart mit, die Landesregierung fördert insgesamt drei Einrichtungen der Obdachlosenhilfe mit rund 500.000 Euro. Die Einrichtungen befinden sich im Stadtkreis Ulm sowie in den Kreisen Reutlingen und Böblingen.
Hilfsangebote weiter ausbauen
„Obdachlose und Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, befinden sich in einem Notfall und haben oft kein soziales Umfeld, um sie zu unterstützen. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Hilfsangebote für diese Menschen in Baden-Württemberg gerade während der aktuellen Corona-Pandemie weiter auszubauen und zu fördern“, so Lucha. Wohnungslosigkeit führt oft zu sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen.“ Die Obdachlosenhilfe ermöglicht den Betroffenen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben“, betonte die Sozialministerin.
In diesem Jahr wird Betreutes Wohnen in Ulm mit rund 31.000 Euro und betreutes Wohnen in Böblingen mit 48.400 Euro gefördert. Darüber hinaus erhält PensionPlus in Reutlingen rund 420.000 Euro an Zuschüssen.
Unterstützung für das Land geht weiter
Minister Lucha wies darauf hin, dass das Land wie in den Vorjahren weiterhin freiwillig Obdachlosenhilfeeinrichtungen unterstützen werde. „Die Obdachlosenhilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotfällen ist es umso wichtiger, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, so Lucha.
Wohnungslosenhilfeeinrichtungen sind oft das „letzte Sicherheitsnetz“ für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dies gilt es zu unterstützen, um diese Hilfe stetig zu erhalten und auszubauen.
Unterstützungsprogramm für Obdachlose
Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2021_1 wurde vom Förderausschuss Wohnungslosenhilfe beschlossen. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitern des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auch Vertreter der Landesverbände und der Verbände der Freiwilligen Wohlfahrt an. Der Ausschuss hat auch einen Vertreter der Betroffenen als beratendes Mitglied.
Gefördert werden Investitionen in Einrichtungen zur Obdachlosenhilfe. Das Förderprogramm soll Impulse zur Verbesserung der Situation von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen geben und dem Investitionsbedarf in der Wohnungslosenhilfe Rechnung tragen. Ziel ist ein regional bedarfsgerechter Ausbau von Beratungs-, Betreuungs-, Wohn- und Beschäftigungsangeboten. Regionale Zentren für Fachberatung, Kitas und Aufnahmezentren sollten flächendeckend vorhanden sein. Der Ausbau der Angebote für Frauen und junge Erwachsene ist von großer Bedeutung. Ein weiterer Aspekt der Förderung ist der mittlerweile angespannte Wohnungsmarkt und der steigende Bedarf an Hilfe von Menschen in Wohnungsnot.
Sozialministerium: Hilfe für Obdachlose
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Inspiriert von Landesregierung BW