Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, fördert das Land den Ausbau der mobilen Kinder- und Jugendsozialarbeit mit insgesamt rund 4,5 Millionen Euro. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ wird umgesetzt, das Kinder und Jugendliche in Alltag, Freizeit und Bildung unterstützt.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert zusätzliche Stellen in der mobilen Kinder- und Jugendsozialarbeit. Bis Ende 2022 stehen dafür insgesamt rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche zu entschärfen. Aufgabe von Kinder- und Jugendsozialarbeit ist die Förderung junger Menschen im schulischen, beruflichen und sozialen Bereich. Die Finanzierung ist Teil der Aktionsprogramm „Nachholen nach Corona“ von Bund und Ländern.
Unterstützung für junge Menschen in Krisen
„Die Pandemie hat Kinder und Jugendliche besonders hart getroffen“, sagte die Ministerin für Soziales und Integration Manne Lucha „In vielen Fällen sind die Auswirkungen heute noch nicht absehbar. Daher ist es richtig, dass wir hier gegensteuern und junge Menschen in Krisen unterstützen. „
Mobile Jugendarbeit ist eine offensive Form der offenen Jugendarbeit, die sich an benachteiligte Jugendliche richtet. Sie sucht die Jugendlichen dort auf, wo sie sind (Streetwork) und arbeitet vor allem mit den Cliquen, in denen sich Jugendliche treffen.
Anträge auf die laufende Förderung können ab sofort bei den Kommunen und freien Trägern gestellt werden Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork Baden-Württemberg e. V. gefragt werden. In erster Linie wird der Ausbau bestehender Teilzeitstellen in der mobilen Kinder- und Jugendsozialarbeit gefördert. Der Aus- und Aufbau zusätzlicher oder neuer Personalkapazitäten in der mobilen Jugendarbeit oder der mobilen Kindersozialarbeit kann pauschal mit 76.300 Euro pro Vollzeitstelle/Jahr gefördert werden, wenn bestehende Teilzeitstellen anteilig aufgestockt werden. Gefördert werden Personalkosten, berufsbezogene Sachkosten und Lehrmittel.
„Aufholen nach Corona“ beläuft sich auf fast 300 Millionen Euro
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ von Bund und Ländern definiert die Handlungsfelder für die Verwendung der Mittel, die den Ländern durch Umsatzsteueranteile zufließen. Bundesweit umfasst das Aktionsprogramm folgende Handlungsfelder:
- 220 Millionen Euro für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienst, Jugendsozialarbeit und zusätzlicher Sozialarbeit auch in Schulen
- 70 Millionen Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendlager, der außerschulischen Jugendarbeit und der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Mittel werden auf die Bundesländer verteilt. In Baden-Württemberg sind neben dem Sozialministerium auch das Kultusministerium und das Ministerium für den ländlichen Raum von dem Programm betroffen.
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Inspiriert von Landesregierung BW