Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut kritisiert EU-Einigung zur Lieferkettenrichtlinie als Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
Die Einigung zur Lieferkettenrichtlinie der Europäischen Union stößt auf Kritik von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie warnt vor den möglichen Auswirkungen der Richtlinie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg und sieht eine Gefahr für die exportstarken Unternehmen im Land.
Die Wirtschaftsministerin äußerte ihre Bedenken anlässlich der Einigung im Trilog zur Lieferkettenrichtlinie der EU. Sie betonte, dass viele Unternehmen in Baden-Württemberg in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden seien. Die Einigung zur Lieferkettenrichtlinie, die über das bereits bestehende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehe, könne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Welthandel gefährden, insbesondere zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da der Welthandel bereits unter verschiedenen Einflüssen leide.
Hoffmeister-Kraut machte deutlich, dass eine Neuausrichtung der EU-Handelspolitik dringend erforderlich sei, um die Chancen für eine Diversifizierung der internationalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Sie plädierte für weniger Bürokratie und mehr Kompromissbereitschaft in der Handelspolitik der EU. Des Weiteren forderte sie die EU auf, aktiv auf Handelspartner weltweit zuzugehen und insbesondere die stockenden EU-Mercosur-Verhandlungen voranzutreiben.
Die Kritik der Wirtschaftsministerin an der Lieferkettenrichtlinie der EU wirft einen Schatten auf die geplante Regulierung und sorgt für Diskussionen über deren potenzielle Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg. Unternehmen, die stark von internationalen Wertschöpfungsketten abhängig sind, könnten durch zusätzliche und bürokratielastige Regulierungen beeinträchtigt werden, was sich letztendlich auf die Exportquote des Bundeslandes auswirken könnte.
Es bleibt abzuwarten, wie die EU auf die Kritik reagieren wird und inwieweit die Lieferkettenrichtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Unternehmen in Baden-Württemberg tatsächlich beeinflussen wird.