Das Finanzministerium hat die Baugenehmigung für die Renovierung und den Umbau des ehemaligen Landvermessungsamtes in Hechingen erteilt.
Das Gebäude der ehemaligen Landvermessungsstelle in der Fürstin-Eugenie-Straße 3 in Hechingen wird derzeit renoviert und für die Staatsanwaltschaft umgebaut. Das Finanzministerium hat hierfür die Baugenehmigung erteilt. „Wir bringen das Gebäude in Bezug auf die Sicherheit der Staatsanwaltschaft Hechingen auf den neuesten Stand. Der energetische Zustand wird deutlich verbessert. Wir schaffen auch einen barrierefreien Zugang mit einem neuen Aufzug “, sagte Finanzminister Edith Sitzmann anlässlich des Baubeginns. „Mit der Renovierung investieren wir weiterhin in den staatlichen Gebäudebestand.“
Neben Umbauten für die künftige Nutzung durch die Staatsanwaltschaft sieht die Baumaßnahme auch eine Verschmutzungsbekämpfung und eine energetische Fassadensanierung vor. Die technischen Systeme im Gebäude werden komplett erneuert. Das Dach wird derzeit renoviert und verfügt über eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 24 Kilowatt (kWp). Für die rund 1.200 Quadratmeter Nutzfläche investiert der Staat Gesamtbaukosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro.
Fertigstellung bis Anfang 2023
Justizminister Guido Wolf sagte: „Damit die Justiz die an sie gestellten Erwartungen erfüllen kann, ist auch vor den Gerichten, Staatsanwälten und Gefängnissen des Landes eine funktionierende Infrastruktur erforderlich. Diese Bedingungen werden ab heute für die künftige Arbeit der Staatsanwaltschaft Hechingen geschaffen. Ich freue mich sehr über den Baubeginn und bin überzeugt, dass wir in Hechingen gute Arbeitsbedingungen schaffen werden. „“
Der Gerichtsstandort Hechingen wird durch die Renovierung des ehemaligen Landvermessungsamtes gestärkt. Zusammen mit dem nahe gelegenen Landgericht konzentriert sich die Zuständigkeit auf den Standort. Die Staatsanwaltschaft befindet sich derzeit zusammen mit der Polizeistation in der Heilig-Kreuz-Straße 6 in Hechingen. Der Bau soll bis Anfang 2023 abgeschlossen sein. Ein Teil des frei gewordenen Gebiets kann dann wieder abgedeckt werden. Ein Nutzungskonzept wird klarstellen, welche staatliche Behörde hier einziehen kann.
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Inspiriert von Landesregierung BW